ALLRIS - Auszug

29.01.2019 - 5.4 Entsorgungsbetriebe Lübeck - Klärschlammentsorg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rathcke stellt hierzu eine Nachfrage. Herr Senator Hinsen erklärt, dass die Antwort darauf im nicht-öffentlichen Teil gegeben werden müsse.

 

Der Hauptausschuss stellt Einvernehmen darüber her, die Beratung zu diesem TOP im nicht-öffentlichen Teil neu unter TOP 11.2 vorzunehmen.

 

Die Abstimmung erfolgt nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit.

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der AöR Hamburger Stadtentwässerung (HSE) und dem Abwasserzweckverband Südholstein (AZV) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit zur Mitbenutzung der Klärschlammverbrennungsanlage der HSE zur thermischen Verwertung und Entsorgung des Lübecker Klärschlamms zu schließen.

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag

zu entscheiden.

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Anlagen zur Vorlage

 

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