ALLRIS - Auszug

27.11.2018 - 5.10 Stiftung Heiligen-Geist-Hospital - Jahresabschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

1)      Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss 2010 mit einem Jahresfehlbetrag von -65.336,54 € (gem. Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.

2)      Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -65.336,54 € wird mit der freien Rücklage verrechnet.

3)      Der beigefügte Prüfbericht des RPA, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 13.09.2018 abschließend beraten wurde (VO/2018/06233), wird zur Kenntnis genommen.

4)      Die negative Ergebnisrücklage in Höhe von 71.547,45 € aufgrund von Korrekturen an der Eröffnungsbilanz wird gem. § 56 Abs. 2 GemHVO-Doppik mit dem Stiftungskapital aus Bi-lanzierungsunterschied verrechnet.

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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