ALLRIS - Auszug

05.11.2018 - 3.6 Anpassung der Nutzungsbedingungen und der Entge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ramcke möchte wissen, ob immer bekannt sei, um welche Art der Güter es sich bei der Nutzung der Gleise handele.

Frau Woldt erläutert, dass dies immer bekannt sei und es auch keine Möglichkeit gäbe, bestimmte Güter abzulehnen.

 

Herr Ramcke möchte weiter wissen, ob es bezüglich der Entgelte vergleiche mit anderen Städten gäbe.

Frau Woldt führt aus, dass man sich mit den Städten Rostock und Kiel vergleiche und versuche möglichst ähnliche Gebühren zu erzielen.

 

Herr Vorkamp möchte wissen, ob auch der sogenannte Eisenbahntourismus erlaubt sei.

Frau Woldt erklärt, dass alle Nutzer geleichbehandelt werden müssen und jedem der Zugang zu gewähren sei, da auch alle die gleichen Entgelte zu bezahlen haben.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  15 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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Beschluss:

Die als Anlage 2 beigefügten, geänderten „Nutzungsbedingungen für die Lübecker Hafenbahn“ mit 8 Anlagen einschließlich der „Liste der Entgelte“ werden beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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