ALLRIS - Auszug

12.11.2018 - 5.2 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

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Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt.

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf    1.200,-- Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf   2.000,-- Euro

 

  • einem Jahresüberschuss von            0,-- Euro

 

  • einem Jahresfehlbetrag von         800,-- Euro

 

 

Im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    1.200,-- Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      700,-- Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit         0,-- Euro

 

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit         0,-- Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur

Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Die Ausschussmitglieder nehmen die Beschlussvorlage ohne Votum zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

 

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