ALLRIS - Auszug

08.11.2018 - 6.2 Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Puhle schlägt auch hier vor die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vorschlag abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), wird der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 74.500,00 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 74.500,00 €

 einem Jahresüberschuss von 0,00 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0,00 €

 

Im Finanzplan mit

 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 6.400,00 €

 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 5.600,00 €

 

Auf die Ausführungen des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung Haus der Jugend bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

Reduzieren

Der Jugendhilfeausschuss lässt die Vorlage einstimmig ohne Votum passieren.

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren