ALLRIS - Auszug

30.08.2018 - 10.2 Beschlussvorlage zur Errichtung einer Jugendber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hierzu spricht AM Dr. Grohmann.

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Beschlussvorschlag:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusam­menarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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