ALLRIS - Auszug

19.03.2018 - 3.5 Dringlichkeitsvorlage: Aufhebung eines im Finan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob seitens der Verwaltung auch über eine Behelfsbrücke als mögliche Alternative nachgedacht worden sei und wenn ja, mit welchem Ergebnis.

Herr Matthies erläutert, dass eine Behelfsbrücke aus Platzgründen nicht realisierbar sei und auch eine Umfahrung über das Hafengelände aus sicherheitstechnischen Gründen nicht in Frage käme. Die Verwaltung werde im Zuge des Knotenpunktes Schwartauer Allee / Bei der Lohmühle verschiedenste Maßnahmen vornehmen, um den Verkehrsfluss zu verbessern.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob es eine Machbarkeitsstudie hierfür gäbe und ob diese im Bauausschuss einmal vorgestellt werden könne.

Herr Matthies verweist auf die Messungen und Zählungen im Straßenzug „Bei der Lohmühle“ und sagt eine Vorstellung im Bauausschuss zu.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:  15 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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Beschluss:

Der bei dem Produktsachkonto 541001 733.7852000 Gemeindestraßen / Josephinenstraßenbrücke II / Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2018 muss aufgehoben werden. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben.

 

 

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