ALLRIS - Auszug

20.03.2018 - 5.23 Dringlichkeitsvorlage: Aufhebung eines im Finan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Der bei dem Produktsachkonto 541001 733.7852000 Gemeindestraßen / Josephinenstraßenbrücke II  / Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. §12 Abs.2 GemHVO-Doppik für das Haushaltsjahr 2018 muss aufgehoben werden. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben.

 

 

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
mit Mehrheit (1 Gegenstimme),gemäß

Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

 

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