ALLRIS - Auszug

20.11.2017 - 3.5 Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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Beschluss:

  1. Es ist beabsichtigt, auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG wie folgt zu verfahren:

 

* Teileinziehung der gemäß Anlage 1 gekennzeichneten Teilfläche I / des freien Rechtsabbiegers am Drehbrückenplatz zu einer Sonstigen öffentlichen Straße – Platz – mit der Beschränkung auf Fußgänger- und Anlieferverkehr zur Beschickung des geplanten Gebäudes

 

* Einziehung der gemäß Anlage 1 gekennzeichneten Teilfläche II am Drehbrückenplatz für das geplante Gebäude

 

  1. Die Einziehungsabsicht ist öffentlich bekannt zu machen und der Plan zur Einsicht auszulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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