ALLRIS - Auszug

20.11.2017 - 3.3 Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmittel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob die auf der Seite 3/3 angesprochene Förderquote schon ermittelt sei.

Herr Drever erläutert, dass dies noch nicht der Fall sei.

 

Herr Ramcke möchte wissen, ob es eventuell Probleme mit der Baumaßnahme in der Moislinger Allee (2. Bauabschnitte) geben könne, wenn dort die dortigen Gelder in dies Projekt gesteckt würden.

Herr Drever führt aus, dass es bezüglich der Fördergelder notwendig sei, mit dem 2. Bauabschnitt Ende 2019 fertig zu sein. 2018 soll die Ausschreibung erfolgen und 2019 gebaut werden. Die haushalterische Ordnung für den Ausbau der Moislinger Allee sei im Haushalt der Folgejahre sichergestellt.

 

Herr Rosenbohm möchte wissen, ob es einen Plan gäbe, wie die neue Brücke und die Straßenanbindung aussehen solle.

Herr Drever erklärt, dass die Planung bei WSA läge und die Hansestadt Lübeck anhand der Kreuzungsvereinbarung verpflichtet sei, ca. die Hälfte der Kosten zu tragen. Sollten darüber hinaus noch spezielle Wünsche erfolgen, wären diese Mehrkosten auch von der Hansestadt Lübeck zu tragen.

 

Herr Pluschkell möchte wissen, ob die Kosten nicht zu Lasten des Bundes gehen müssten, da es sich hierbei doch um eine künstliche Wasserstraße handele

 

Herr Ramcke möchte wissen, wie ein mögliches Risiko bei eventuellen Mehrkosten abgesichert sei. Und wie die Haftung aussehe.

Herr Drever erläutert, dass das WSA hierfür einen möglichen Nachtrag in Höhe von 700.000 Euro bereits mit eingerechnet habe. Diese „Mehrkosten“ seien auch bereits bei der Anteilsberechnung für die Hansestadt Lübeck mit berücksichtigt worden.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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Beschluss:

Im Haushaltsjahr 2017 werden in dem Produkt 541001.614.7852000 – Gemeindestraßen – Auszahlung aus Tiefbaumaßnahmen für die Beteiligung an dem Ersatzneubau der Straßenbrücke Büssau über den Elbe-Lübeck-Kanal gem. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein Haushaltsmittel in Höhe von 1.424.500,- EUR außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 544001.043.7852000 – Bundesstraßen/ Moislinger Allee 2.BA – Tiefbaumaßnahmen.

 

 

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