ALLRIS - Auszug

27.06.2017 - 5.9 Vorbereitende Untersuchung und integriertes stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Der bisherige Geltungsbereich für die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) und die Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wird um die in der Anlage im Übersichtsplan und Tabelle dargestellten Bereiche erweitert. Der Beschluss ist gem. § 141 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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