15.05.2017 - 3.17 Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.17
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 15.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Drever erläutert die Entwicklung der Kosten anhand eines umverteilten Zettels.
Herr Ramcke möchte wissen, ob man nicht die Möglichkeit habe, die Maßnahme auf politischer Ebene abzuspecken.
Herr Drever führt aus, dass dies dann zu Problemen mit der Höhe der Fördergelder führen könne.
Herr Ramcke hinterfragt die Gegenfinanzierung aus Sicht der Verwaltung.
Herr Drever erläutert, dass man eine Möglichkeit über eine Verpflichtungsermächtigung gefunden habe, so dass die Abrechnung erst in 2018 / 2019 erfolgen werde.
Herr Howe bemängelt die auf fast das Doppelte gestiegenen Kosten bei dem Projekt und wirft der Hansestadt Lübeck vor, schlechte Verträge mit Herrn Hollesen geschlossen zu haben.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Vorlage:13 Stimmen
Gegen die Vorlage:2 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Beschluss:
Im Haushaltsjahr 2017 wird für das Projekt Priwall Promenade – Produktsachkonto 541001.704.7852 – Gemeindestraßen – Priwall-Promenade eine Verpflichtigungsermächtigung in Höhe von 1,85 Mio. Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 gem. § 95 f (1) i.V.m. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Die Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktsachkonto 544001.043.7852000 – Bundesstraßen – Moislinger Allee 2. BA.
