08.05.2017 - 5.2 Bebauungsplan 22.55.09 - Änderung des Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Vorlage wird nachversandt!
- Datum:
- Mo., 08.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende bitte Frau Belchhaus um Auskunft, ob die vorliegende Vorlage auf Basis der Beschlusslage des Bauausschusses vom 19.12.2016 gefasst wurde. Frau Belchhaus bejaht dieses und geht kurz auf die Inhalte der Vorlage ein.
Herr Zander verweist zu den Auslegungsbeschlüssen auf eine abweichende Empfehlung des Wirtschaftsausschusses und Ausschusses für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" an den Bauausschuss aus der Sitzung vom 12.12.2016. Herr Zander schlägt daher vor, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen und keine erneute Diskussion zu dieser zu führen.
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zu den Entwürfen der Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB werden die Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2, 6, 10) als Satzungen beschlossen.
Die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 5, 9, 13) gebilligt.
3.Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Beschlüsse der Bebauungspläne durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Pläne mit den jeweiligen Begründungen während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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1,1 MB
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565,7 kB
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547 kB
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404,9 kB
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(wie Dokument)
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79,9 kB
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(wie Dokument)
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368,3 kB
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