ALLRIS - Auszug

16.02.2017 - 4.4 Entgeltfreiheit von Musikgruppen bei der außers...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Prieur erläutert Frau Senatorin Weiher die Differenzierung zwischen gemeinnützigen Musik- und Kunstschulen und gemeinnützigen Vereinen, die Spielmannszüge und andere Musikgruppen betreiben. Frau Weiher erklärt die Schwierigkeit einer juristischen Eingrenzung zur beabsichtigten Gleichbehandlung. Aufgrund des fehlenden sachlichen Grundes für die Befreiung der Spielmannszüge und Musikgruppen hätten alle anderen gemeinnützigen Vereine ebenfalls einen Anspruch auf Entgeltbefreiung, was zu hohen Einnahmeverlusten in der Schulraumvermietung führen würde.

 

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Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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