30.06.2026 - 1 Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tageso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sondersitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 30.06.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 16:07 Uhr mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Bei der heutigen Sitzung handelt es sich zu TOP 14.1 um eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Soziales.
Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass Personen, die befangen sein könnten, gemäß § 22 Abs. 4 GO verpflichtet seien, dies mitzuteilen. Ob eine Person befangen sei, entscheide im Zweifelsfall der Ausschuss.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Sitzung auf Tonträger aufgezeichnet werde, was der Abfassung der Sitzungsniederschrift diene (§ 31 Abs. 1 S. 3 GeschO).
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Anmeldung des TOP 7.1 nach dem Versand der Sitzungseinladung erfolgt sei, weshalb für die Beratung in der heutigen Sitzung eine Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit gemäß §§ 34 Abs. 4 S. 4 GO und 7 Abs. 4 GeschO erforderlich sei, die einen Beschluss mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ausschussmitglieder erfordere.
Herr Ziemann weist darauf hin, dass der Hauptausschuss bezüglich des TOP 7.1. nicht zuständig sei.
Der Vorsitzende berichtet, dass der Antrag auf Wunsch der Antragstellenden inhaltlich geändert werden solle. Der Antrag solle als Empfehlung an die Bürgerschaft im nächsten Hauptausschuss am 25.08.2026 regulär auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eine Dringlichkeit für die heutige Sitzung bestehe folglich nicht.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 GO ein Beschluss mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ausschussmitglieder über die nichtöffentliche Beratung von einzelnen TOP zu fassen sei. Er teilt mit, dass die nichtöffentliche Beratung des TOP 14.1 vorgeschlagen worden sei.
Der Vorsitzende fragt, ob der nichtöffentlichen Beratung widersprochen werde.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
Der Vorsitzende teilt mit, dass gemäß § 39 Abs. 3 GeschO über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden und anderer Personen am nichtöffentlichen Sitzungsteil vor Eintritt in die Tagesordnung abzustimmen sei. Die Ausschussmitglieder bzw. der Bürgermeister hätten die Teilnahme der folgenden Personen beantragt:
- Oliver Groth, Bereichsleitung Bürgermeisterkanzlei
- Manfred Uhlig, Bereichsleitung Haushalt und Steuerung
Der Vorsitzende fragt, ob der Teilnahme widersprochen werde.
Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.
Der Vorsitz stellt die Tagesordnung fest.
Der Vorsitzende teilt mit, dass er nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales die gemeinsame Sitzung zu TOP 14.1 leiten wird.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales.
