07.05.2026 - 4.10 Antwort an BM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.10
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 07.05.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Schulte-Ostermann macht deutlich, dass die ursprüngliche Anfrage bereits aus dem Jahr 2019 sei. Die Anfrage sei ihr nicht hinlänglich beantwortet und die Begrenzung auf Integration anstatt Inklusion sei nicht ausreichend. Auf ihre Nachfrage zur Antwort unter Punkt 4.2, schlägt Frau Frank einen bilateralen Austausch vor. Frau Benecke-Benbouabdellah ergänzt die Nachfrage hinsichtlich der Objektivierung mit Beispielen aus der Praxis. Frau Frank und Frau Frenz bitten um weitere Informationen dazu.
Frau Benecke-Benbouabdellah bittet um entsprechende Schulungen der Kita-Leitungen. Frau Fimm spricht sich für eine niedrigschwellige Begleitung der Eltern aus.
Der Vorsitzende bekräftigt den Vorschlag von Frau Frank, die Nachfragen in einem bilateralen Gespräch zu klären.
Beantwortung:
Beantwortung der Anfrage von Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Anfrage gemäß § 16 GO: Inklusion in der Kindertagesbetreuung U-3, Ü-3 und Schulkindern in Kindertageseinrichtungen (VO/2024/13541-01)
Es wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Stellt die Stadt Lübeck Inklusion für Schulkinder in ihren Horten (= Kindertageseinrichtung) ausnahmslos sicher? Wenn nein:
1.1. Warum nicht?
1.2. Ist für den Fall der Nichtsicherstellung der Inklusion in Horten dies rechtskonform mit der geltenden Inklusionsverpflichtung gemäß der einschlägigen Paragraphen der UN-Behindertenrechtskonvention, dem SGB VIII und dem KiTaG Schleswig-Holstein? Antwort bitte begründen.
2. In der Antwort der Verwaltung auf die GAL-Anfrage "Ganztägige Betreuung I-Kinder 0-14 Jahren", VO/2019/07407-01 wird berichtet, dass eine Ganztagesbetreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf ab dem Kita-Jahr 2019/2020 in vier Modell-Kitas erfolgen wird. Sind diese Modell-Kitas inklusive Kitas oder sind es Kitas, die Integrationsgruppen haben?
3. In der Antwort auf die GAL-Anfrage "Ganztägige Betreuung I-Kinder 0-14 Jahren", VO/2019/07407-01 wird berichtet, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf in Integrationsgruppen betreut werden sollen. Wenn Eltern Inklusion und nicht Integration wünschen: Wird dies in jedem Falle sichergestellt? Wenn nein:
3.1. Ist dies rechtskonform mit der geltenden Inklusionsverpflichtung gemäß der einschlägigen Paragraphen der UN-Behindertenrechtskonvention, dem SGB VIII und dem KitaG Schleswig-Holstein? Antwort bitte begründen.
3.2. Ist dies rechtskonform mit dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht von Eltern? Antwort bitte begründen.
4. In der Antwort auf die Anfrage "Ganztägige Betreuung I-Kinder 0-14 Jahren", VO/2019/07407-01 wird nicht auf die Frage geantwortet, ob eine ganztägige Kinderbetreuung für Kinder mit besonderem Förderbedarf 0-14 Jahre in dem von Eltern angemeldeten subjektiven Betreuungsumfang erfolgt. Daher die Fragen:
4.1. Wird der von Eltern angemeldete subjektive Betreuungsumfang im Falle von Kindern mit besonderem Förderbedarf vom Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe objektiviert? Antwort bitte begründen.
4.2. Wenn eine Objektivierung des angemeldeten subjektiven Betreuungsbedarfes im Falle von Kindern mit besonderem Förderbedarf erfolgt: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Objektivierung des von Eltern angemeldeten subjektiven Betreuungsumfanges für ihre Kinder mit besonderem Förderbedarf? Antwort bitte begründen.
