ALLRIS - Auszug

18.05.2026 - 6.2.2 Anfrage des AM Pluschkell (SPD): Lindenplatz

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Wortprotokoll

 

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Anfrage:

Der Bauausschuss der Lübecker Bürgerschaft hat in seiner Sitzung am 20.04.2026 die Vorlage 20/0012 vom 20.03.2026 - Lindenplatz – Umgestaltung als Interimslösung – beschlossen. Der Beschluss lautet: „Der Bürgermeister wird beauftragt, die Unfallhäufungsstellen im Lindenplatz zu entschärfen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 620.000,00 EUR werden hierfür freigegeben.“ In der Begründung zu dem Beschluss stellte die Bauverwaltung die von ihr geplanten Maßnahmen vor, welche vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen, aber nicht beschlossen wurden. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

 

1. Warum wird in der Vorlage 20/0012 - Lindenplatz – Umgestaltung als Interimslösung – die kritische Stellungnahme der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH und deren Verlangen nach einer besseren Lösung für den ÖPNV als Zustimmung dargestellt? Wie bewertet die Bauverwaltung die Hinweise, Forderungen und Anregungen der Stadtwerke Mobil zur Wahrung der Interessen ihrer Fahrgäste im Rahmen des Umweltverbunds im Einzelnen?

 

2. Warum werden in der Vorlage nur die kurzfristigen einmaligen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen (Baumaßnahme) auf den Klimaschutz dargestellt, nicht aber die langzeitigen Auswirkungen? Wie groß ist der aufgrund der geplanten Maßnahmen zu erwartende erhöhte CO2-Ausstoß infolge größerer Kfz-Staus und vermehrter Umwegfahrten zur Umgehung der Staus?

 

3. Wie hoch ist die Zahl der Nutzer:innen des Lindenplatzes (Fußgänger:innen, Radfahrer-:innen, ÖPNV, Kfz-Nutzer:innen) in den Hauptverkehrszeiten und im Tagesverlauf? Wie groß ist das Verkehrsaufkommen im Bereich der Unfallhäufungsstellen?

 

4. Wie lautet das Schreiben des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr SH (Fachaufsicht der Straßenverkehrsbehörde), mit dem nach Mitteilung der Bauverwaltung ein Verbot für Radfahrende auf den Fahrstreifen des Lindenplatzes angekündigt wurde?

 

5. Welche konkreten Maßnahmen zur Beseitigung der Unfallhäufungsstellen in den Zu-

/Ausfahren Fackenburger Allee und Puppenrücke hat die Unfallkommission einvernehmlich gefunden? Was ist hierzu in den Protokollen der Unfallkommission konkret vermerkt? Wurden bei den Beratungen sach- und ortskundige Vertreter:innen der Stadtwerke Lübeck Mobil hinzugezogen?

 

6. Wie lauten die Stellungnahmen der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH und der anderen im Beteiligungsverfahren beteiligten Stellen im Einzelnen?

 

7. Wurden entsprechend der Vorlage 20/0012 bereits Bauaufträge (Datum, Leistung, Auftragssumme) erteilt? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, wann beabsichtigt die Verwaltung, dies zu tun?

 

8. Wann will die Verwaltung die von ihr beabsichtigten Maßnahmen umsetzen? Welche Alternativen gibt es zu den von der Bauverwaltung beabsichtigten Maßnahmen, um die Unfallhäufungsstellen am Lindenplatz zu entschärfen? Wie beabsichtigt die Verwaltung zu verfahren, falls es in den fachlich zuständigen Gremien der Lübecker Bürgerschaft bezüglich der konkreten Verwendung der freigegebenen Haushaltsmittel alternative Beschlüsse zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen geben sollte?

 

9. Welche konkreten Folgen hätte es, wenn der Bauausschuss seinen Beschluss vom 20.04.2026 zur Vorlage 20/0012 dahingehend verändern würde, dass für die Freigabe der Haushaltsmittel bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden müssen? Welche konkreten Folgen hätte es, wenn der Hauptausschuss seinen Beschluss vom 28.04.2026 zur außerplanmäßigen Freigabe von 620.00,00 EUR für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zurücknehmen oder mit einem Sperrvermerk versehen würde?

 

10. Wie steht die Verwaltung zu dem Vorschlag, für interessierte Mitglieder des Bauausschusses und der Lübecker Bürgerschaft eine Informationsveranstaltung mit einem/r renommierten Verwaltungsrechtler:in zum Thema „Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ durchzuführen?

 

Begründung und Anmerkungen:

 

1. In der Vorlage 20/0012 wird behauptet, dass die Stadtwerke Mobil GmbH den vom Bereich 5.660 – Stadtgrün und Verkehr in der Vorlage 20/0012 genannten Maßnahmen zur Umgestaltung des Lindenplatzes als Interimslösung zugestimmt hätten. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Stadtwerke Lübeck GmbH am 13.02.2026 jedoch folgende Stellungnahme (Auszug) abgegeben:

 

„Wir möchten … darauf hinweisen, dass der Lindenplatz der für den ÖPNV wichtigste Kreisverkehr ist, da er von nahezu allen Linien befahren wird. Insgesamt befahren unsere Busse den Kreisverkehr in beiden Richtungen zusammen etwa 1.500 mal pro Tag, davon etwa 1.270 mal zwischen 6-20 Uhr. Pro Tag überqueren etwa 110.000 Menschen den Lindenplatz in Ost-West-Richtung in unseren Linienbussen.

… Wir gehen davon aus, dass die Fußgängerüberwege und Radquerungen an der Hansestraße und der Puppenbrücke den Busverkehr bei der Ein- und Ausfahrt

vom/zum Kreisverkehr stark behindern werden, so dass wir mit einer längeren Fahrzeit von 1-2 Minuten pro Richtung rechnen müssen. Diese Fahrzeitverlängerung kann in schlimmsten Fall dazu führen, dass ein zusätzlicher Umlauf eingefügt werden muss, was hohe Kosten nach sich ziehen würde, die von der HL getragen werden müssten.

Als ganz besonders anfällig für Rückstau bewerten wir die Einfahrt zum Kreisverkehr von der Puppenbrücke kommend, da ein Rückstau aus der Fackenburger Allee schnell bis in den Kreisverkehr reicht. Bisher weichen unsere Bussen dann auf die linke Spur aus, … was mit der neuen Planung nicht mehr möglich wäre. Vielleicht kann auch hier (wie auch in der Hansestraße) eine Busspur helfen?

Wir bitten Sie, die Planungen noch einmal hinsichtlich einer besseren Lösung für den ÖPNV zu prüfen und vor allem bei der langfristigen Lösung den ÖPNV zu bevorrechtigen.“

 

Die Stellungnahme der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH ist für die Entscheidungen von Senat, Bauausschuss und Hauptausschuss über die Zustimmung zur Vorlage der Bauverwaltung und die damit verbundenen Maßnahmen von größter Relevanz. Die in der Stellungnahme genannten Sachverhalte (gravierende Verschlechterung des ÖPNV-Angebots, negative Betroffenheit von rund 110.000 Fahrgästen, erhöhte Kosten) und die Forderung der Stadtwerke Mobil nach entsprechender Verbesserung der von der Bauverwaltung geplanten Maßnahmen sind für eine Beschlussfassungv on großer Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass in den vorgenannten Gremien in Kenntnis der von der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH aufgezeigten Probleme und Betroffenheiten eine intensive Beratung der Vorlage 20/0012 stattgefunden hätte und hierzu ein anderer Beschluss erfolgt wäre.

 

2. In der Vorlage wird bezüglich der Auswirkungen auf den Klimaschutz lediglich auf einen vorübergehenden zusätzlichen CO2-Ausstoß durch die Bautätigkeit hingewiesen. Der dauerhaft erhöhte CO2-Ausstoß infolge des deutlich vergrößerten Verkehrsstaus am Lindenplatz und durch die sich daraus ergebenden Umwege (Schleichwege) zahlreicher Kraftfahrzeuge zur Umgehung des Lindenplatzes wird nicht genannt und bewertet, obwohl er von erheblicher Klimarelevanz ist.

 

3. Die Anzahl der täglich den Verkehrsknoten Lindenplatz nutzenden Verkehrsteilnehmer:innen ist für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit von baulichen und verkehrsrechtlichen Eingriffen in das Verkehrsgeschehen auf dem Lindenplatz von großer Wichtigkeit.

 

4. Das in der Vorlage 20/0012 erwähnte Schreiben der Fachaufsicht ist in seiner konkreten Ausgestaltung für eine umfassende Beurteilung des Vorgangs von wesentlicher Bedeutung.

 

5. Wenn es um die Entwicklung von verkehrlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen auf dem Lindenplatz unter Beachtung der entsprechenden Möglichkeiten geht, sollten die Stadtwerke Lübeck Mobil als Hauptnutzer des Verkehrsknoten als ortskundige Fachleute beteiligt sein. Siehe Richtlinie für die örtliche Untersuchung von Unfällen im Straßenverkehr.

 

6. Da die negative Stellungnahme der Stadtwerke Mobil GmbH den Beschlussgremien (Senat, Bauausschuss und Hauptausschuss) in der Vorlage 20/0012 als Zustimmung gewertet wurde, besteht die Möglichkeit, dass auch die Stellungnahmen anderer bei der Erstellung der Vorlage zu beteiligender Stellen kritische Anmerkungen und Hinweise enthalten, die den Gremien zur Kenntnis gegeben werden sollten.

 

7. Die Beantwortung dieser Frage ist möglicher Weise bedeutungsvoll für weitere Beratungen über die zeitnahe Beseitigung der Unfallhäufungsstellen und des städtischen Haushalts 2027.

 

8. Die Unfallsituation am Lindenplatz wurde in den vergangenen Jahren durch vielfältige Maßnahmen schrittweise verbessert. Zur Bewertung des Unfallgeschehens wurde im Bericht der Verwaltung aufgrund der erfassten Unfallzahlen der Jahre 2022 – 2024 ein Durchschnittswert vom 40 aufnahmepflichtigen Unfällen zugrunde gelegt. Laut Verkehrssicherheitsbericht 2025 der Polizei SH gab es in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 30 bzw. 35 aufnahmepflichtige Unfälle, was den Rückgang des Unfallgeschehens dokumentiert. (Zum Vergleich: Am Berliner Platz gab es im selben Zeitraum 70 bzw. 79 aufnahmepflichtige Unfälle.)

Gleichwohl wurden aufgrund der vom Land Schleswig-Holstein vorgegebenen Bewertungskriterien auf dem Lindenplatz die Zu-/Abfahrten Fackenburger Allee und Puppenbrücke als Unfallhäufungspunkte identifiziert. Der Bürgermeister und die Lübecker Bürgerschaft sind folglich dazu angehalten, diese Unfallhäufungspunkte zu entschärfen. Dies bedeutet aber nicht, dass die von der Bauverwaltung geplanten kostenträchtigen Maßnahmen zwingend erfolgen müssen, zumal diese nicht unbedingt geeignet sind, die Unfallzahlen in der Zu-/Abfahrt Puppenbrücke zu senken, und zudem die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens Lindenplatz gravierend einschränken und die Qualität des ÖPNV massiv verschlechtern würden. Damit erfüllt die Bauverwaltung nicht den Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom 28.09.2023 (VO/2023/12437-02-01), bei der Überplanung der Unfallhäufungspunkte Lindenplatz „sicherzustellen, dass Aspekte des Verkehrsflusses aller Verkehrsmittel verträglich“ geregelt sind. Aus diesem Grund ist eine erneute umfassende und alternative Überplanung des Verkehrsknotens Lindenplatz unter Beteiligung der Fachausschüsse erforderlich.

Mit ihrem Beschluss vom 28.09.2023 hat die Lübecker Bürgerschaft schon vor mehreren Jahren ihren Willen zur Entschärfung der Unfallhäufungspunkte auf dem Lindenplatz zum Ausdruck gebracht. Deshalb es zu begrüßen, dass die Verwaltung und die Verkehrsbehörde jetzt erneut in dieser Angelegenheit tätig werden, wobei es nicht sinnvoll ist, entgegen der Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung eine Mitwirkung der Lübecker Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse ausschließen wollen.

Andererseits soll die Lübecker Bürgerschaft ohne ein eigenes Mitwirkungsrecht die von der Bauverwaltung geplanten baulichen Maßnahmen finanzieren. So wurde ihr in der Vorlage 20/0012 nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt, über die sich aus den Maßnahmen ergebenden außerplanmäßigen Ausgaben im Jahre 2026, welche aber erst im Finanzplan 2027 wirksam werden sollen, zu entscheiden. Damit wird der Lübecker Bürgerschaft die Gestaltungshoheit für den Haushalts 2027 teilweise entzogen.

 

9. Aufgrund der vorgenannten Gründe scheint eine Neufassung der Beschlüsse des Bauausschusses und des Hauptausschusses zur Vorlage 20/0012 die logische Konsequenz. Hierzu ist die Beantwortung der Frage 9 von Bedeutung.

 

10. Bereits bei der provisorischen Umgestaltung des Mühlentorplatzes hatte die Bauverwaltung den Beschluss des Bauausschusses vom 18.09.2023 zur StVO-gerechten Umgestaltung des Kreisverkehrs ignoriert und stattdessen eigene Maßnahmen zur Beseitigung der dortigen Unfallhäufungspunkte als sogenannte „Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung“ ohne Beteiligung der Gremien der kommunalen Selbstverwaltung durchgeführt.

Nunmehr beabsichtigt die Bauverwaltung, die Umgestaltung des Lindenplatzes ebenfalls ohne fachliche Beteiligung der Gremien der Lübecker Bürgerschaft durchzuführen, was als Verstoß gegen § 45c GO („Das Berichtswesen soll eine wirksame Kontrolle der Verwaltung ermöglichen und die erforderlichen Informationen für politische Entscheidungen geben. Es erstreckt sich insbesondere auf    10. Die Ausführung der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung.“) gewertet wird.

Bezüglich der Art und Weise der Durchführung von „Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ gibt es zwischen Politik und Verwaltung offensichtlich unterschiedliche Rechtsauffassungen. Dies ist für die kommunale Selbstverwaltung jedoch von wesentlicher Bedeutung und bedarf deshalb einer entsprechenden Klärung durch einen unabhängigen Sachverständigen.

 

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Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.