18.05.2026 - 5.1 Bericht zum Antrag des AM Sascha Luetkens (Link...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
50. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 18.05.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beschluss:
- rückverwiesen
Wortprotokoll
AM Luetkens erklärt, dass aus seiner Sicht der Antrag nicht vollständig abgearbeitet worden sie. Der Antrag gehe am Anfang auf das Lärmkataster ein, und der Lärmzuwachs, der für Beidendorf zu verzeichnen sei, werde in dem Bericht mit keiner einzigen Silbe gewürdigt. Er bitte darum, den Antrag nochmal zu bearbeiten.
AM Ramcke regt an, an dieser Stelle einen Verkehrsversuch durchzuführen.
AM Luetkens stellt den Antrag, dass der ursprüngliche Antrag erneut bearbeitet werde und der Hinweis aufgenommen werden solle, dass die Einführung von Tempo 30 als Verkehrsversuch durchgeführt werden könne.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Für den Antrag: 11 Stimmen
Gegen den Antrag: 4 Stimmen
Enthaltungen: 0 Stimmen
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich zu.
Anmerkung des Bereich Recht nachträglich zur Niederschrift:
Zu diesem Antrag ist festzustellen, dass bereits seinerzeit die Kompetenz des Bauausschusses insoweit in zweierlei Hinsicht nicht gegeben war. Zum einen ist der Beschluss über die Einführung einer Tempo-30-Zone nicht von dem für den Bauausschuss in der Zuständigkeitsordnung vorgesehenen Zuständigkeitskatalog abgedeckt. Zum anderen wäre ein Beschluss zur Einführung einer Tempo-30-Zone nicht einmal von der Kompetenz der Bürgerschaft gedeckt. Denn es handelt sich um eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung im Rahmen der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Weder die Bürgerschaft noch die Ausschüsse haben insoweit eine Entscheidungskompetenz. Davon abzugrenzen ist die Möglichkeit der Bürgerschaft, straßenverkehrsrechtliche Entscheidungen in Angelegenheiten, die die gemeindliche Planungshoheit berühren, zu beeinflussen, soweit ein Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörden besteht. Diese Möglichkeit reicht jedoch nicht soweit, dass der Bürgerschaft hier die Kompetenz eingeräumt werden könnte, die Einführung von Tempo-30-Zonen verbindlich zu beschließen. Diese Entscheidung bleibt der Straßenverkehrsbehörde vorbehalten.
Der Beschluss hätte demgemäß darauf gerichtet werden müssen, dass die Verwaltung um Prüfung gebeten wird, ob an dem betreffenden Ort eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann. Insofern hat dann auch eine Überprüfung tatsächlich stattgefunden. Diese ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für die Einführung einer Tempo-30-Zone nicht gegeben sind. Damit ist der Vorgang für die Verwaltung abgeschlossen. Ob die Verwaltung gleichwohl in die ergänzte Prüfung einsteigt, kann nicht durch Beschluss des Bauausschusses verbindlich vorgegeben werden. Auch insofern kann die Verwaltung also nur gebeten werden, eine ergänzte Prüfung vorzunehmen. Bei der Formulierung von Anträgen ist dies zu beachten.
Bericht:
Antrag des AM Sascha Luetkens (Linke & GAL) in der Sitzung des Bauausschusses am 21.07.2025 (VO/2025/14449)
Der Bauausschuss beschließt die Einführung von Tempo 30 in Beidendorf.
Die Lärmkarte der Hansestadt Lübeck zeigt deutlich, dass in den Stadtteilen und Ortschaften Blankensee, St. Hubertus und Krummesse ein hohes Lärmaufkommen durch Autoverkehr verzeichnet wird. Aufgrund der Vollsperrung in Vorrade wird nun ein erheblicher Teil des motorisierten Verkehrs aus unterschiedlichen Richtungen über Beidendorf umgeleitet. Auf den Zufahrtsstraßen darf zum Teil Tempo 100 gefahren werden, so dass viele Fahrzeugführende immer noch mit weit erhöhtem Tempo die Ortschaft Beidendorf durchfahren. Dies führt insbesondere im Sommer durch flanierende Badegäste, darunter viele Kinder sowie durch viele Fahrrad fahrende Menschen zu gefährlichen Situationen. Hinzu kommt die Lärmbelästigung durch den stark zugenommenen Pkw-Durchgangsverkehr für die Beidendorfer Bevölkerung.
Um die Verkehrssituation und damit einhergehende Gefährdung innerorts zu entschärfen, ist die Einführung von Tempo 30 sinnvoll und dringend angezeigt – mindestens für den Zeitraum der Bauphase in Vorrade und der damit verbundenen Vollsperrung. Die Tempo-30-Zone, die in den Sommermonaten auf einem kurzen Straßenabschnitt vor dem Badesee besteht, ist nicht ausreichend.
