ALLRIS - Auszug

25.06.2026 - 2.1 Winterdienst für die Liegestellen der Binnensch...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Scherhag und bittet ihn, seine Frage zu verlesen, die wie folgt lautet:

 

Besteht die Möglichkeit, einen Winterdienst für die Liegestellen der Binnenschifffahrt im Raum Lübeck einzuführen, sowohl für die Liegeplätze im Bereich Wallhafen/Burgtorhafen, als auch für die Stege im Klughafen, da hier bei Schneefall Schlaglöcher und Unebenheiten in der Beschaffenheit der Anlage nicht mehr erkennbar sind und so zu Schäden an Fahrzeugen führen kön-nen, aber auch eine Stolpergefahr, sowohl für Besatzung als auch Spaziergänger darstellen?

 

Insbesondere die Holzstege im Klughafen werden in Kombination mit Frost zu einer lebensgefährlichen Herausforderung, ein sicherer Landgang ist so nicht möglich. Zusätzlich ist nachts keine einzige der Anlagen beleuchtet, was die Gefahr weiter erhöht.

Eine Sperrung der Anlagen bei entsprechenden Witterungs-verhältnissen wäre nicht zielführend, da wir Schiffer zur Ver-sorgung und für Notfälle ein Recht auf freie und vor allem si-chere Zuwegung an Land haben müssen.

 

 

Die Frage wird von Senatorin Hagen wie folgt beantwortet:

 

Sehr geehrter Herr Scherhag, vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Für die Hafenteile Wallhafen, Burgtorhafen und Klughafen gelten die „Allgemeinen Tarif- und Nutzungsbedingungen für die Häfen in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck“ in der ab 01.01.2026 geltenden Fassung. Danach übernimmt die Hansestadt Lübeck gegenüber den Nutzenden keine Verpflichtung auf Sicherstellung des Winterdienstes (Pkt. 2.6). Auch die in den Hafenteilen aufgestellte Beschilderung verweist auf einen eingeschränkten Winterdienst. Dieser wird in viel genutzten Hafenteilen, z. B. im Fischereihafen Travemünde und auf den öffentlichen Seebrücken in Travemünde ausgeführt, nicht je-doch in den übrigen Hafenteilen.

 

Die Kosten für einen Winterdienst für alle Hafenteile sind daher folgerichtig in den Entgelten für die Nutzung der Häfen nicht einkalkuliert (Anlage 8 der Allgemeinen Tarif- u. Nutzungsbedingungen). Ein Winterdienst in diesen Hafenteilen und auf den Anlegebrücken im Klughafen ist bisher mit Blick auf die geringe Nutzung in den Winterhalbjahren nicht erforderlich.

 

Bei Bedarf kann eine einzelvertragliche Vereinbarung zur Nutzung eines Liegeplatzes für ein Binnenschiff abgeschlossen werden, in der alle zusätzlichen oder abweichenden Regelun-gen sowie solche, die in der Entgeltliste nicht aufgeführt sind, vereinbart werden (Pkt. 2.2 der Allgemeinen Tarif- u. Nutzungsbedingungen). Dies betrifft den Winterdienst und dessen Kosten inkl. Abrechnung für die Liegezeiten, aber auch eine mögliche Beleuchtung der Hafenanlage. Außerdem ist jede Nutzung eines Liegeplatzes vor Beginn der Nutzung bei der Hansestadt Lübeck/Lübeck Port Authority anzumelden, um ei-ne ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten (Pkt. 3.1 der Allgemeinen Tarif- u. Nutzungsbedingungen). Bei diesen Anmeldungen können dann jeweils sowohl die Liegeplatznutzung als auch ein möglicher Winterdienst abgestimmt werden.

 

Eine Nutzung der landseitigen Hafenteile mit Fahrzeugen ist nur im Wall- und Burgtorhafen möglich, nicht jedoch im Klughafen, da hier nur ein Wander-/ Fahrradweg, aber kein Fahrweg bzw. keine Straße uferparallel verläuft.

 

Bei dem Weg handelt es sich um einen wassergebundenen Wanderweg in einer Grünanlage.

 

Aktuell findet in Grünanlagen kein Winterdienst statt (es gibt hier nur ganz wenige Ausnahmen), dies wäre auch nur sehr schwer umsetzbar. Im Winter steht Ihnen aber der geräumte Radweg der Falkenstraße zur Verfügung.

 

Herr Scherhag stellt keine weiter Nachfrage. Der Vorsitzende dankt Herrn Scherhag für sein Engagement.