25.06.2026 - 10.1 Fraktion Linke & GAL: Verbindliche Schulungen z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Zusätze:
- Lag bereits vor.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 25.06.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Beschluss:
- abgelehnt
Antrag:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Schulungskonzept zur Anwendung des § 47f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) zu entwickeln und umzusetzen.
2. Die Schulungen richten sich sowohl an hauptamtliche Mitarbeitende der Verwaltung als auch an ehrenamtliche Mitglieder der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse.
3. Ziel der Schulungen ist es insbesondere,
die rechtlichen Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der Kinder- und Jugendbeteiligung zu vermitteln, die Abgrenzung beteiligungspflichtiger „Vorhaben" zu konkretisieren sowie geeignete Beteiligungsformate für die Verwaltung praxisnah und beispielhaft darzustellen.
4. Das Schulungskonzept ist so auszugestalten, dass eine Teilnahme für ehrenamtliche Mitglieder der Bürgerschaft zeit- und ortsunabhängig möglich ist. Hierfür sind digitale Teilnahmeformate vorzusehen, mindestens in Form einer Videokonferenz. Die Termine sind so zu organisieren, dass sie außerhalb üblicher Arbeitszeiten stattfinden.
Für hauptamtliche Mitarbeitende können – sofern dies aus Sicht der Verwaltung zielführend ist – auch Präsenzformate angeboten werden.
5. Der erste Schulungstermin ist spätestens für November 2026 zu terminieren.
6. Die Schulungen sind verpflichtend vorzusehen
für Mitglieder der Bürgerschaft sowiefür hauptamtliche Mitarbeitende der Verwaltung in zuständigen Aufgabenbereichen.
7. Die Verwaltung berichtet der Bürgerschaft innerhalb von sechs Monaten über den Stand der Umsetzung des Schulungskonzepts sowie den ersten Schulungstermin.
8. Beschlüsse, die Kinder und Jugendliche betreffen, werden in Lübeck wirksam, wenn die nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vorgesehene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt ist.
