ALLRIS - Auszug

08.06.2026 - 7.1 AM Hülya Tac (CDU), AM Dr. Axel Flasbarth (BÜ90...

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Wortprotokoll

Ein Änderungsantrag 20/0159-01 war in Allris zu Beginn der Sitzung nicht verfügbar.

AM Simon erläutert die Änderungen im Vergleich zum vorliegenden Antrag 20/0159.

Der WA führt die weitere Diskussion auf der Grundlage des Änderungsantrages.

Fragen von Frau Kempke und AM Reinhardt werden von Herrn Kirchhoff und AM Simon beantwortet.

 

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Antrag:

 

 

Die Strandsatzung vom 02.04.2025 wird zu §4 (1) „Mitführen von Hunden, Reiten und Füttern von Wild“ wieder wie  folgt geändert:

 

  1.    Hunde dürfen gem. § 32 Abs.2 LNatSchG in der Zeit vom 1. April bis 10. Oktober in das gesamte Strandgebiet inkl. Strandgebiet auf dem Priwall außer in dafür besonders gekennzeichneten Abschnitten in der Badesaison (Kennzeichnung: Hundestrand-Beschilderung) nicht mitgeführt werden. Ausgenommen sind Diensthunde von Behören, Hunde des Such- und Rettungsdienstes, sowie des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde sowie Behindertenbegleithunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung.