11.05.2026 - 3.3 AM Bernhard Simon (CDU): Anfrage zu VO/2025/147...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Mo., 11.05.2026
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Csösz antwortet mdl. auf die Anfrage.
Die Veröffentlichung des Angebots erfolgt noch vor der Sommerpause. Es wird eine 3-monatige Gebotsfrist geben. Diese muss ggf. verlängert werden falls kein Gebot eingeht. Nach dem Zuschlag an den Höchstbietenden wird der Grundstückskaufvertrag aufgesetzt. Dies dauert erfahrungsgemäß einige Monate. Die Beurkundung könnte (im Anschluss an den Bürgerschaftsbeschluss /Verkaufsvorlage) unmittelbar danach erfolgen.
Ob es Hemmnisse geben wird, die dem Verkaufsprozess im Wege stehen, hängt von den baulichen Wünschen des Käufers ab, die ggf. mit unterschiedlichen Bereichen endabgestimmt werden müssen und ob der Käufer seinerseits Vorverträge mit Nutzern etc. zu schließen beabsichtigt. Die Kaufpreiszahlung wird, wie bei Projekten dieser Größe und Komplexität üblich, nach Erteilung der Baugenehmigung eingehen, also frühestens 2027.
Herr Simon ist mit der mdl. Beantwortung zufrieden und bedankt sich.
Anfrage:
In den Februar-Sitzungen von Wirtschaftsausschuss und Bürgerschaft wurde durch Zustimmung zu der o. g. Vorlage beschlossen, eine Immobilie in der Mecklenburger Straße zum „Kauf im Höchstgebotsverfahren“ auszuschreiben.
Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses (11.05.26) zum aktuellen Sachstand und den weiteren geplanten Schritten zu berichten. Insbesondere ist auf folgende Punkte einzugehen:
- Ist die Ausschreibung bereits veröffentlicht? Wann ist dies erfolgt? Wenn nicht, bitte Info, wann die Ausschreibung öffentlich gemacht werden soll.
- Wie ist der Zeitplan für die weiteren Schritte bis zum Vollzug eines Verkaufs?
- Gibt es Hemmnisse, die einer zügigen Durchführung des Verkaufsprozesses im Wege stehen? Wenn ja, wie und wann sollen diese ausgeräumt werden?
Im Interesse einer zeitnahen Information ist ein mündlicher Bericht ausreichend.
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2026 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, die genannte Immobilie zu veräußern und den Verkaufserlös von mind. 3 Mio. Euro zur Finanzierung von Investitionen zu verwenden. Um den Verkaufserlös periodengerecht vereinnahmen zu können, ist eine zügige Umsetzung des getroffenen Gremienbeschlusses durch die Verwaltung erforderlich.
