ALLRIS - Auszug

28.04.2026 - 5.6 Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Bei...

Beschluss:
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Wortprotokoll

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Beschlussempfehlung:

 

  1. Das mit einem bis zum 31.12.2026 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Herrn Andreas Sager belastete Grundstück in Lübeck, Beim Stadthof 34 ist vorzeitig mit dem Erbbauberechtigten um 40 Jahre zu verlängern.
     
  2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2024) von 219.715,60 EUR (= 4.394,31 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 dargestellt.
     
  3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschlussbeiträge, sind von dem Erbbauberechtigten zu tragen.
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Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft:

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

00

Enthaltungen:

00

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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