20.08.2026 - 7.3 Dringlichkeitsantrag AM Rohlf: Pilotprojekte ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
26. Sitzung des Werkausschusses EBL
- Gremium:
- Werkausschuss EBL
- Datum:
- Do., 20.08.2026
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Eine Abstimmung zur Dringlichkeit des Antrages erfolgte unter Top 1 und führte zur Vertagung in die nächste Sitzung.
Herr Dr. Koß spricht ergänzend im Kontext illegaler Müllentsorgung die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle an. Er weist darauf hin, dass eine entsprechende Annahme Auswirkungen auf Gebühren und gegebenenfalls auf notwendige Satzungsanpassungen haben könne.
Er fragt, ob asbesthaltiger Müll auf der Deponie Niemark zu einem Preis von 11,90 Euro für bis zu 20 Kilogramm abgegeben werden könne.
Herr Rehberg erklärt, dass er dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigen könne. Die EBL verfüge über keine entsprechende Satzung beziehungsweise Regelung. Möglicherweise bestehe eine entsprechende Regelung bei der EZL.
Es wird vereinbart, die Frage zur Annahme und Gebühr für asbesthaltige Baustoffe im Nachgang schriftlich zu beantworten und dem Protokoll als Anhang beizufügen.
Antrag:
Der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) beauftragt die Werkleitung, kurzfristig Kontakt mit der Stadtreinigung Hamburg aufzunehmen, um deren Erfahrungen und Best Practices bezüglich der dortigen Ermittlungsgruppe („Waste-Watcher“) auszuwerten. Auf dieser Basis erarbeitet die EBL ein Konzept für ein zweijähriges Pilotprojekt zur Einführung einer spezialisierten Ermittlungsgruppe in Lübeck, die Müll-Hotspots im Stadtgebiet gezielt kontrolliert und Verursacher illegaler Ablagerungen systematisch ermittelt. Nach zwölf Monaten legt die Werkleitung dem Ausschuss einen ersten Zwischenbericht über die Entwicklung der Müllmengen und die Ermittlungserfolge vor.
