ALLRIS - Auszug

20.08.2026 - 3.6 AM Klaus Hinrich Rohlf (CDU): Sachstand Abwasse...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Rohlf erläutert die Thematik der vorliegenden Vorlage.

 

Es folgt eine Antwort aus dem Bereich Hausanschlusswesen durch Herrn Mucha: Eine Erschließung des Baugebiets „Howingsbrook“ sei bisher in der Bauplanung nicht vorge-sehen und somit nicht im Generalentwässerungsplan berücksichtigt. Jedoch sei mit einer Erweiterung der Planungsgrenzen ggf. eine nachträgliche Anpassung in dem nachgela-gertem Entwässerungssystem erforderlich.

 

Die EBL sind in die Aufstellung des B-Plans durch Fachbereichsbeteiligungen eingebun-den. Im Zuge dieser Beteiligungen werden die Möglichkeiten einer gesicherten Erschlie-ßung durch die EBL geprüft und in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Stadtplanung in die Planungen eingebracht. Sofern hierfür neben den abwassertechni-schen Erschließungen im B-Plangebiet (Kanäle, Pumpwerk etc.) auch externe Netzanpas-sungen erforderlich werden (z.B. Druckrohr-Anschlussleitungen von einem Pumpwerk), werden diese im Verfahren benannt, so dass diese bei der Entscheidung und Beschluss-fassung eines B-Plans durch die Bürgerschaft berücksichtigt werden können. Mit Be-schluss eines neuen B-Plans durch die Bürgerschaft wird grundsätzlich Baurecht herge-stellt, so dass die EBL im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ggf. notwendige Netzanpassungen vorbereiten und umsetzen. In der Regel erfolgt die bauliche Umset-zung im Rahmen des Erschließungsvertrages durch den Erschließungsträger, mit an-schließender Kostenübernahme durch die EBL.

 

Die EBL werden die B-Plan-Vorbereitungen im Verlauf der weiteren Bereichsbeteiligung weiterhin in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und der Stadtplanung beglei-ten. Unabhängig vom Planverfahren werden parallel bestehende Fehleinleitungen zur Vervollständigung des Trennsystems umgeschlossen, wodurch das nachgelagertes Lei-tungssystem in jedem Fall hydraulisch entlastet wird und Reservekapazitäten aktiviert werden können.

 

Neben der Ableitung des Schmutzwassers ist insbesondere die RW-Bewirtschaftung des zukünftigen Erschließungsgebietes sicherzustellen. Um einer Überlastung des nachfol-genden RW-Kanalsystems vorzubeugen, sind im neuen B-Plangebiet Howingsbrook um-fassende Maßnahmen zur Regenwasser-Bewirtschaftung erforderlich. Eine Versickerung ist aufgrund der Bodeneigenschaften nicht möglich. Das Niederschlagswasser muss da-her ortsnah bewirtschaftet werden, um eine stark gedrosselte und verzögerte Ableitung des Bemessungsregens zu ermöglichen.

Die Notwasserwege zur Ableitung von Niederschlägen oberhalb des Bemessungsregens sollen nach Norden geführt werden, um die Siedlungsbereiche in Travemünde zu schüt-zen.

 

Für die Bewirtschaftung der Bemessungsregen sind verschiedene Komponenten in die Planungen zu integrieren, z.B. Retentionsgründächer auf den Gebäuden. Aufgrund der zusätzlichen Versiegelungen (Straßen und Wege, Hof- und Nebenflächen) ist durch den Projektträger zudem Speicherraum in Mulden und kleinteiligen Becken vorgesehen. Auf-grund der Kleinteiligkeit und beengten Anordnung ist eine Unterhaltung überproportio-nal aufwändig und erschwert, weshalb eine Übernahme durch die gebührenfinanzierte öffentlichen Abwasserbeseitigung von den EBL abgelehnt wird.

Von den EBL wird daher gefordert, die RW-Bewirtschaftung von später privaten Flächen auch auf den privaten Grundstücken zu verorten. Die RW-Bewirtschaftung für die später öffentlichen Flächen ist so zu konzipieren, dass die Betreuung und Pflege der Anlagen mit bewährten technischen Mitteln und vertretbarem Aufwand gebührenneutral in die regu-läre Unterhaltung integriert werden kann.

 

Im weiteren Verlauf wird die Situation im Bereich Berlingstraße/Strandbahnhof, die in Richtung Wasser gehen, thematisiert. Dabei wird insbesondere der Hauptweg angespro-chen, der von einer großen Anzahl von Menschen bei An- und Abreise mit dem Zug ge-nutzt wird.

Zur Beantwortung der Nachfrage von Herrn Ingwersen wird erläutert, dass der geplante Regenüberlauf in diesem Bereich vorgesehen werden soll.

 

Weiter wird auf den Windpark mit den beiden vorhandenen Teichen verwiesen. Dort sei ein Regenüberlauf zwingend erforderlich.

Wie die konkrete Ausgestaltung des Regenüberlaufs erfolgen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht dargestellt oder skizziert werden.

Herr Ingwersen weist darauf hin, dass dieser Aspekt bei den zukünftigen Planungen ent-sprechend berücksichtigt werden müsse.