ALLRIS - Auszug

24.03.2026 - 1 Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tageso...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung um 16:33 Uhr und stellt die

fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

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Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet seien, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte,

entscheide im Zweifel der Ausschuss.

 

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Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass eine Tonbandaufzeichnung angefertigt würde,

die der Protokollerstellung diene.

 

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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass folgende Unterlagen zur heutigen Sitzung noch eingereicht worden seien:

 

TOP 3.1.1 und 3.1.2

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Anmeldung der TOP 3.1.1 und 3.1.2 zur Tagesordnung

nach dem Versand der Sitzungseinladung erfolgt sei, weshalb für die Beratung

der TOP 3.1.1 und 3.1.2 in der heutigen Sitzung eine Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit erforderlich sei (§§ 34 Absatz 4 Satz 4 GO, 7 Absatz 4 GeschO). Eine solche setze eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ausschussmitglieder voraus.

 

Der Vorsitzende lässt über die Erweiterung der Tagesordnung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Erweiterung der Tagesordnung um die TOP 3.1.1 und 3.1.2.

 

Weiterhin seien folgende Unterlagen nachgereicht worden:

 

TOP 3.4.2, 3.5, 3.6, 4.1.1, 4.1.2 und 15.7

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Anmeldung des TOP 15.7 zur Tagesordnung nach dem Versand der Sitzungseinladung erfolgt sei, weshalb für die Beratung des TOP 15.7 in der heutigen Sitzung eine Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit erforderlich sei (§§ 34 Absatz 4 Satz 4 GO, 7 Absatz 4 GeschO). Eine solche setze eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ausschussmitglieder voraus.

 

Der Vorsitzende lässt über die Erweiterung der Tagesordnung abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 15.7.

 

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Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung am

10.03.2026 keine Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil gefasst und keine Empfehlungen für die Bürgerschaft beschlossen habe.

 

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Der Vorsitzende weist bzgl. der Angelegenheit unter TOP 5.10 darauf hin, dass es sich um eine nichtöffentliche Beschlussvorlage handele, die dementsprechend für die Beratung im nichtöffentlichen Teil [unter TOP 15.8] vorgeschlagen werde.

 

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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder über die nichtöffentliche Behandlung von

Angelegenheiten erforderlich sei (§ 35 Absatz 2 GO). Er teilt mit, dass die TOP 15.1 bis

15.8 für die Beratung im nichtöffentlichen Teil vorgeschlagen worden seien.

 

Der Vorsitzende lässt über die Zuordnung der o. g. Angelegenheiten abstimmen:

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die nichtöffentliche Beratung der vorgenannten Angelegenheiten.

 

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AM Lötsch schlägt vor, die Beratung der folgenden Angelegenheiten in der heutigen

Sitzung zu vertagen und begründet dies:

 

TOP 4.1 (im Anschluss an die Klärung von Fragen)

 

Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.

 

TOP 5.8

 

Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.

 

TOP 9.1

 

Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.

 

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Der Vorsitzende teilt mit, dass über die Teilnahme von Personen am nichtöffentlichen Teil

der Sitzung vor Eintritt in die Tagesordnung abzustimmen sei (§ 39 Absatz 3 GeschO).

 

Es sei die Teilnahme folgender Personen beantragt worden:

 

  • Oliver Groth, Bereich Bürgermeisterkanzlei
  • Simone Philipp, Bereich Personal
  • Stephan Schellbach, Bereich Informationstechnik
  • Eva Bischoff, Bereich Soziale Sicherung
  • Julia Nowack, Bereich Soziale Sicherung

 

Der Vorsitzende fragt, ob der Teilnahme der genannten Personen widersprochen wird:

 

 Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.

 

Herr Böhm beantragt seine Teilnahme an der nichtöffentlichen Beratung des TOP 15.2 und begründet dies kurz.

 

Der Vorsitzende kündigt an, dass die Frage der Teilnahme zu Beginn des nichtöffentlichen Teils geklärt werde.

 

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