27.01.2026 - 6.2 AfD: Antrag zur Nutzung von gendergerechter Spr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
44. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Überwiesen in den Hauptausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:33
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- AfD-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Auszug aus der Niederschrift zu TOP 1:
Zu der Angelegenheit unter TOP 6.2 wirft der Vorsitzende die Frage auf, ob der Hauptausschuss überhaupt zuständig sei.
Herr Ziemann führt aus, dass die politischen Gremien keine Zuständigkeit besäßen, weil die Gestaltung des behördlichen Schriftverkehrs unzweifelhaft unter die Organisationshoheit des Bürgermeisters nach § 65 Absatz 1 GO falle. Insofern könnten die Gremien in dieser Frage keine für den Bürgermeister verbindlichen Vorgaben machen. Die Bürgerschaft könne sich allenfalls unverbindlich zu einer derartigen Thematik positionieren.
Der Vorsitzende schlägt vor, dass sich der Hauptausschuss in Bezug auf die Angelegenheit unter TOP 6.2 für unzuständig erklären möge.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen:
14 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme / 0 Enthaltungen
Der Hauptausschuss erklärt sich bzgl.
der Angelegenheit unter TOP 6.2 für unzuständig.
Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Handlungsanweisungen aus dem im Dezember 2019 vorgestellten „Leitfaden für gendersensible Sprache bei der Hansestadt Lübeck“ in Zukunft nicht mehr als Grundlage für die interne und externe Kommunikation zu benutzen. Gendersternchen, Gender-Gap (Unterstrich; Doppelpunkt)
und Binnen-I werden in den Schreiben und in den Texten auf digitalen Medien der Stadt in Zukunft nicht mehr genutzt.
