27.01.2026 - 5.11 Kleingartenentwicklungskonzept Hansestadt Lübec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Sitzung:
-
44. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Zurückgestellt am 09.12.25
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:33
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Beratung erfolgt zusammen mit TOP 5.11.1.
AM Lötsch schlägt vor, in der Fassung des Bauausschusses über die Beschlussvorlage abzustimmen. Dies bedeute eine Streichung der drei vorhandenen Beschlusspunkte sowie einen Beschluss des Antrages unter TOP 5.11.1.
AM Petereit kündigt für die Bürgerschaftssitzung einen Antrag der SPD-Fraktion an.
Anderweitig wird dem Vorschlag von AM Lötsch nicht widersprochen.
Der Vorsitzende lässt zusammen über die Annahme des Antrages unter TOP 5.11.1 und die Empfehlung der entsprechend geänderten Beschlussvorlage an die Bürgerschaft abstimmen:
Geänderte Beschlussempfehlung:
Die Bürgerschaft nimmt das Kleingartenentwicklungskonzept 2025 zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister,
- die im Kleingartenkonzept dargestellten Flächenkonzepte für die (Teil-)Umnutzung der Anlagen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bauleitplanerisch umzusetzen.
- die im Kleingartenkonzept aufgeführten Potenzialflächen zur Neuanlage von Kleingärten im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bauleitplanerisch umzusetzen.
- den Kreisverband bei der Einrichtung einer Stelle für eine Bürokraft zu unterstützen.
1. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden die heute bestehenden Anlagen und Flächen für Kleingärten als Kleingartenanlagen bauleitplanerisch umgesetzt, es sei denn eine Widmung als Baufläche ist vom jeweiligen betroffenen Kleingartenverein gewünscht und aus Sicht der Stadt sinnvoll. Eine Unterteilung und Etikettierung der Anlagen nach unterschiedlichen Graden der Zukunftsfähigkeit findet dabei nicht statt.
2. Es sind keine Potentialflächen für die Neuanlage von weiteren Kleingartenanlagen bauleitplanerisch umzusetzen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Freiraumentwicklungsplan unverzüglich vorzulegen. Über das Kleingartenentwicklungskonzept und den Freiraumentwicklungsplan wird eine öffentliche Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtteilen geführt, um deren Ideen und Vorstellungen für die Grün- und Freiraumentwicklung in Lübeck bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans einzubringen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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