ALLRIS - Auszug

19.01.2026 - 6.1.8 Antwort auf die Anfrage des AM Steffen (CDU): S...

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Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses am 16.12.2024 unter TOP 6.2.1

AM Steffen bittet darum, darzulegen, welche Schritte notwendig wären, um vor der Grundschule Niendorf einen Zebrastreifen einrichten zu können. Vor Ort müssten die Schüler die Straße queren ohne eine Ampelanlage oder einen Zebrastreifen nutzen zu können. Es müsse eine sichere Querung eingerichtet werden.

 

Antwort:

Es sind mehrere Varianten zur Schulwegsicherung erarbeitet worden, die zur finalen Prüfung bei der Straßenverkehrsbehörde liegen. Nach Vorlage des Prüfergebnisses werden dem Bauausschuss und in der Folge dem Hauptausschuss die Vorlage zur Projektfreigabe zur Beschlussfassung vorgelegt.

Ab April bis November 2026 erfolgt eine Sanierung der B75 durch den LBV-SH. Die Niendorfer Hauptstraße ist während der Bauzeit die offizielle Umleitungsstrecke. Aufgrund des durch die Umleitung bedingten erhöhten Verkehrs, sind während der Nutzung als Umleitungsstrecke keine Arbeiten zur Herstellung der Bedarfsampel möglich. Für den Zeitraum in dem die Niendorfer Hauptstraße als Umleitungsstrecke genutzt wird, werden gesonderte Maßnahmen zur Sicherung der Querung zwischen dem LBV.SHG und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt bzw. angeordnet.

Die Kosten für die Maßnahme können somit für den Haushalt 2027 berücksichtigt und die Maßnahme damit Anfang 2027 ausgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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