ALLRIS - Auszug

30.06.2026 - 1 Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tageso...

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung für die gemeinsame Sitzung mit dem HA um 16:10 Uhr mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

 

Die Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass Personen, die befangen sein könnten, gemäß § 22 Abs. 4 GO verpflichtet seien, dies mitzuteilen. Ob eine Person befangen sei, entscheide im Zweifelsfall der Ausschuss.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Sitzung auf Tonträger aufgezeichnet werde, was der Abfassung der Sitzungsniederschrift diene (§ 31 Abs. 1 S. 3 GeschO).

 

                              Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 GO ein Beschluss mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ausschussmitglieder über die nichtöffentliche Beratung von einzelnen TOP zu fassen sei. Er teilt mit, dass die nichtöffentliche Beratung des TOP 12.1 vorgeschlagen worden sei.

 

Die Vorsitzende fragt, ob der nichtöffentlichen Beratung widersprochen werde.

 

                                                        Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass gemäß § 39 Abs. 3 GeschO über die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitenden und anderer Personen am nichtöffentlichen Sitzungsteil vor Eintritt in die Tagesordnung abzustimmen sei. Auf Antrag der Senatorin sollen aus der Stabsstelle Sonderaufgaben Frau Bianca Hartfuß, aus dem Fachbereichscontrolling Herr Daniel Blank und die stellv. Bereichsleitung der Sozialen Sicherung Eva Bischoff am nichtöffentlichen Sitzungsteil mit dem HA teilnehmen.

 

Die Vorsitzende fragt, ob der Teilnahme widersprochen werde.

 

                                                        Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keinen Widerspruch.

 

Die Vorsitzende stellt die Tagesordnung fest.

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des

Hauptausschusses die gemeinsame Sitzung zu TOP 12.1 vom Vorsitzenden des Hauptausschusses geleitet wird.

 

 

Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 18:07 Uhr mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

 

Die Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass Personen, die befangen sein könnten, gemäß § 22 Abs. 4 GO verpflichtet seien, dies mitzuteilen. Ob eine Person befangen sei, entscheide im Zweifelsfall der Ausschuss.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass gemäß § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung ein

gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit über die nichtöffentliche Behandlung

von Vorlagen erforderlich ist.

 

Die Vorsitzende lässt über die Zuordnung der für den nichtöffentlichen Teil angemeldeten TOP (en bloc) abstimmen.

 

Der Ausschuss für Soziales

stimmt einstimmig der

nichtöffentlichen Beratung des TOP 12.2 und 13.1 zu.

(15 Ja-Stimmen)

 

Gemäß § 9 Abs. 6 i. V. mit § 34 Abs. 1 GeschO der Bürgerschaft dürfen am nichtöffentlichen Teil der Sitzung neben den berechtigten Personen weitere Personen nur dann teilnehmen, wenn der Ausschuss auf Antrag von Mitgliedern des Ausschusses oder der Senatorin deren Teilnahme ausdrücklich beschlossen hat. Auf Antrag der Senatorin sollen die Protokollführung Frau Wohlrab, von der Stabsstelle Sonderaufgaben Frau Bianca Hartfuß, aus dem Controlling Herr Blank, die stellvertretende Bereichsleitung 2.500 Frau Bischoff und aus dem Bereich 2.500 Frau Lipkow im nichtöffentlichen Teil der Sitzung anwesend sein. Herr Bergmann beantragt eine Teilnahme für den Seniorenbeirat, da es sich im nichtöffentlichen Teil um für Senior:innen relevante Themen handelt.

 

Der Ausschuss für Soziales

stimmt einstimmig der beantragten

Teilnahme am nichtöffentlichen Teil zu.

(15 Ja-Stimmen).