03.03.2026 - 3.4 AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜN...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Gremium:
- Ausschuss für Soziales
- Datum:
- Di., 03.03.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Müller-Lornsen teilt mit, dass die LN über die unzumutbaren Zustände im Hochhaus im Forstmeisterweg berichtet haben und möchte wissen, warum die Verwaltung der Hansestadt Lübeck nicht das Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG) anwendet.
Frau Senatorin Steinrücke verweist auf die Aussagen des Bürgermeisters in der Sitzung des HA vom 27.01.2026, auf den Auszug der entsprechenden Niederschrift und auf den Auszug aus dem Haushaltsbegleitbeschluss 2025/14306-01-01:
„1) Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird auf 4.367
(Stellenstand 2025) festgesetzt. Der Bürgermeister ist befugt, mit der
Haushaltsvorlage angemeldete Stellenmehrbedarfe durch Stellenverlagerungen ohne
Stellenplanausweitung zu erwirtschaften (die Umsetzung der Stellenverlagerung
gehört zum Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 65 GO-SH). Stellen, die der
Erfüllung gesetzlicher Aufgaben dienen, sind prioritär zu besetzen. […].“ (S. 1).
„8) Neue Projekte und Förderungen werden im Laufe des Haushaltsjahres nur begonnen, wenn an anderer Stelle des betroffenen Fachbereichsbudgets ein zusätzliches
Einsparvolumen in gleicher Höhe erreicht wird. […]“ (S.4)
Das Wohnraumschutzgesetz fällt nicht in die Pflichtaufgaben der Kommunen. Es ist eine freiwillige Aufgabe.
Es liegt noch keine Antwort aus dem Fachbereich 3, u.a. zur kürzlich erfolgten Begehung, vor. Daher werden die weiteren Fragen schriftlich beantwortet.
Hierzu sprachen weiter Herr Müller-Lornsen, Frau Senatorin Steinrücke, Herr Müller, Frau Akyurt, Frau Gröschl-Bahr, Frau Dr. Schleker, Frau Schiffner und Frau Prüß.
