01.12.2025 - 3.2.1 AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.1
- Sitzung:
-
41. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 01.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:09
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Antrag:
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, als Entscheidungsgrundlage für die zu verfolgende Strategie, eine Gegenüberstellung der aktuellen „Erhaltungsstrategie Fahrbahnen“ mit einem wirtschaftlich optimierten Ansatz (Lebenszykluskosten-Optimierung, LCC) vorzulegen.
Ziel ist es, die Unterschiede in der Effizienz, der Steuerung der Kosten und den Auswirkungen auf die langfristige Haushaltslage transparent darzustellen.
Dabei sollen insbesondere folgende Punkte betrachtet werden:
- Wie die Maßnahmen derzeit nach Zustandserfassung und Schwellenwerten geplant und budgetiert werden und
- wie hier im Unterschied der wirtschaftsoptimierte Ansatz, der alle Kosten / Abschreibungen über den Lebenszyklus der Straßen berücksichtigt und damit den besten Zeitpunkt sowie Umfang für Instandhaltungen findet, geplant und budgetiert werden würde?
- Welche Auswirkungen diese beiden Ansätze auf den Erhaltungsrückstand, das Budgetmanagement und die Verkehrssicherheit haben und
- wie flexibel die Planungen gegenüber Änderungen in Haushalt, Preisen und Infrastrukturprojekten sind.
Die Gegenüberstellung soll verdeutlichen, ob und wie ein wirtschaftsoptimierter Ansatz den Erhaltungsrückstand (ca. 103 Mio. EUR) effizienter abbauen, Budgets stabilisieren und Synergien steigern kann, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.
Anmerkung des Bereichs Recht zur Niederschrift:
Mit diesem Antrag soll die Verwaltung vom Bauausschuss beauftragt werden, „eine Gegenüberstellung der aktuellen „Erhaltungsstrategie Fahrbahnen“ mit einem wirtschaftlich optimierten Ansatz (Lebenszykluskosten-Optimierung, LCC) vorzulegen“. Da der Bauausschuss außerhalb der ihm nach der Zuständigkeitsordnung zugewiesenen Befugnisse nicht das Recht hat, der Verwaltung ein bestimmtes Handeln vorzugeben, ist die Wortwahl „beauftragt“ zu beanstanden. Richtigerweise muss es hießen „gebeten“. Der Bereich Recht bittet darum, dies bei künftigen Beschlussformulierungen zu beachten.
