ALLRIS - Auszug

03.11.2025 - 5.8 Weiterentwicklung des Schleswig-Holstein-Tarifs...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll


Frau Döge von der NAH.SH GmbH und Herr Schulz von der Firma Ramboll Deutschland GmbH stellen die geplanten Änderungen anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.

 

Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Blankenburg, Herr Schulz von der Firma Ramboll Deutschland GmbH, AM Pluschkell, AM Ramcke, Herr Bahr, Frau Döge, AM Luetkens, AM Hamer, und Frau Renzow.


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Bericht:

Die NAH.SH plant unter Einbeziehung der NSH sowie der kommunalen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen zum 01.01.2027 eine grundlegende Änderung der Tarifsystematik am SH-Tarif umzusetzen. Die Umsetzung ist der Abschluss des im Oktober 2021 gestarteten Projekts „Erstellung eines Tarifentwicklungsplans, kurz TEP unter Federführung der NAH.SH.

 

Die Hansestadt Lübeck wurde in dieses Projekt fachlich, sowohl in der Funktion als Aufgabenträgerin für den ÖPNV als auch über die städtische Gesellschaft Stadtwerke Lübeck mobil (SWL Mobil), eingebunden. Hierbei wurden insbesondere die Tarifwünsche des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2020/09616-09 eingebracht.

 

In der Anlage 1 „Der Tarifentwicklungsplan“ sind die Überlegungen und Herleitungen des Tarifkonzepts beschrieben. Das Ergebnis ist ein Tarif, der „Einfach für alle“ werden soll.  Der TEP wurde am 16.05.2024 abgeschlossen und bildet die Basis für die Feinkonzeption der geplanten Anpassungen zum 01.01.2027.

 

In der Anlage 2 sind die geplanten Veränderungen für den Lokalbereich der Hansestadt Lübeck beschrieben. Die dort genannten Preise für die Sortimente spiegeln einen Arbeitsstand wider und dienen erstmal nur zur Orientierung, wie sich die Änderungen auf die aktuellen Fahrpreise auswirken würden.

 

Die landesweiten Fahrpreise bzw. die neue Tarifmatrix stehen noch nicht fest. Die Änderungen in der Tarifstruktur sind jedoch so umfangreich, dass bereits jetzt hierzu berichtet wird. Die Tarifanpassungen sollen erlösneutral umgesetzt werden, so dass die Hansestadt Lübeck zumindest keine negativen finanziellen Auswirkungen erwarten muss. Lübeck muss der Tarifänderung zustimmen. Ohne Zustimmung kann die Tarifänderung landesweit nicht umgesetzt werden. Eine Beschlussvorlage ist nach Festlegung der Tarifmatrix, voraussichtlich für die Bürgerschaft im ersten Quartal 2026, vorgesehen.


 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

 

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