ALLRIS - Auszug

15.09.2025 - 6.1.9 Antwort auf die Anfrage des AM Blankenburg (SPD...

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Anfrage aus der Sitzung des Bauausschusses vom 20.01.2025 unter TOP 6.2.2

Im Hofweg in Lübeck gibt es einen Sandstreifen auf einer Seite. Können Sie diese Fläche definieren? Auf dem angefügten Bild ist ein abgestelltes Auto zu sehen. Ist dies dort rechtlich möglich oder ist die Fläche einem anderen Zweck vorgesehen?

 

Antwort:

Bei den angesprochenen Flächen handelt es sich lt. Stadtgrundkarte um wassergebundene Gehwege. Als Beispiel ist hier die Kreuzung Hofweg/Schlözerstraße als Auszug beigefügt:


 

Im gesamten Hofweg gibt es keinen Seitenstreifen, welcher Fahrzeugen als Parkplatz dient - es sind alles Gehwege. Das Halten und Parken auf Gehwegen ist verboten, wenn dies nicht ausdrückliche durch Beschilderung erlaubt ist. Die Fahrbahn selbst ist zu schmal, um auf ihr unter Einhaltung der Mindestfahrbahnbreite für Rettungsfahrzeuge parken zu können.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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