ALLRIS - Auszug

21.07.2025 - 5.5 Stellungnahme der Hansestadt Lübeck zum zweiten...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll


 

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Bericht:


Die Abteilung Landesplanung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein stellt aktuell die Regionalpläne neu auf. Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für Teilräume des Landesgebietes. Die Landesfläche von Schleswig-Holstein ist in drei Planungsräume unterteilt. Die Hansestadt Lübeck liegt gemeinsam mit allen schleswig-holsteinischen Kreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Hamburg, mit der Ausnahme von Neumünster, im Planungsraum III.

 

Gemeinsam mit dem Landesentwicklungsplan macht der Regionalplan verbindliche Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung. Nach §1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen.

 

Die Landesplanung hat mittlerweile die zweiten Entwürfe für die Regionalpläne veröffentlicht. Die Unterlagen des zweiten Entwurfs für den Planungsraum III können auf der Webseite https://bolapla-sh.de/ eingesehen werden. Stellungnahmen können bis zum 08.08.2025 abgegeben werden. Zur Erstellung der städtischen Stellungnahme wurden alle betroffenen Bereich der Hansestadt Lübeck beteiligt. Die Stellungnahme zum ersten Entwurf wurde am 20.11.2023 vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen (VO/2023/12654).

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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