ALLRIS - Auszug

21.07.2025 - 3.7 Bebauungsplan 22.25.00 - Buntekuh / Im Grund - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


AM Luetkens fragt, ob die Grundstücke in Erbpacht vergeben werden sollen und ob an der Stelle auch ein Mehrfamilienhaus geplant werden könne.

 

AM Mählenhoff fragt, ob es bereits Bauherren für die geplante Bebauung gebe, und wenn ja, warum diese nicht das B-Planverfahren durchführen würden. Falls es noch keine Interessenten gebe, würde sie wissen wollen, wie der Verkaufsprozess geplant sei.

Der Vorsitzende bemerkt, dass für die Vermarktung vermutlich der Bereich Liegenschaften zuständig sei.

 

Frau Belchhaus erläutert die Hintergründe des B-Plans. Vor längerer Zeit habe der Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Vorlage eingebracht, nach der ein kleiner Anteil an Spielplätzen aufgegeben und als Wohnbaugrundstück umgeplant und vermarktet werden solle. Die Fläche gehöre der Hansestadt Lübeck, für die Baurecht vorbereitet werde und anschließend der Bereich Liegenschaften die Vermarktung übernehme. Es sei eine dichtere Bebauung als im Umfeld vorhanden.

 

AM Luetkens fragt erneut, ob der Bau eines Mehrfamilienhauses möglich sei.

Frau Belchhaus antwortet, dass aufgrund der Größe des Grundstücks nur die aktuell geplante Bebauung empfohlen werden könne.

 

AM Mählenhoff bittet darum, etwas von dem Grün im hinteren Bereich des Grundstücks zu erhalten. Sie schätze die Größe des Grundstücks auch so ein, dass es sich nicht eigne, um dort mehr zu bauen, auch da ein Feuerwehrauto dort vermutlich nicht durchpasse.

Frau Belchhaus antwortet, dass die Beteiligung der Feuerwehr im weiteren Verfahren erfolge.

 

AM Wisotzki fragt, ob es angesichts der knappen personellen Besetzung der Verwaltung verhältnismäßig sei, für so wenig Wohnraum den Aufwand eines B-Planverfahrens zu betrieben oder ob dieses Vorhaben gut nebenher betrieben werden könne.

Frau Belchhaus antwortet, dass diese Verfahren gut nebenher betrieben werden könnten, da hier hinter kein zeitlicher Druck stehe. Das Verfahren führe dazu, dass bestehenden Beschlüsse umgesetzt werden und dass eine Brachfläche bebaut werde. Die Stadt würde zudem Geld mit der Vermarktung verdienen.

 

 

 

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Beschluss:

 

1. Für das im Stadtteil St. Lorenz Süd an der Straße Im Grund im Bereich zwischen der Straße Am Traveeck und dem Talweg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan               (Anlage 1) umgrenzte ehemalige Spielplatzgrundstück wird der Bebauungsplan 22.25.00               – Buntekuh / Im Grund - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten               Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 22.25.00 im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit einem Doppel- und einem Einzelhaus geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Einstellen der Unterlagen in das Internet, sowie in Form eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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