ALLRIS - Auszug

21.07.2025 - 3.5 Bebauungsplan 32.26.00 - Helldahl/Leegerwall - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


AM Prieur erkundigt sich, wie es zustande komme, dass die rot schraffierte Abstandsfläche als ein Wald behandelt werde, obwohl es seiner Meinung nach kein Wald sei.

Herr Heckroth erläutert, dass die untere Forstbehörde vorgebe, wobei es sich um Wald handle, und dies auch zu beachten sei.

 

Der Vorsitzende hinterfragt, wie sich diese Festsetzung bei den Bestandbauten auswirke, sofern diese sich erweitern wollen würden.

Herr Heckroth erklärt, dass durch die Festsetzungen nur noch wenige Änderungen genehmigungsfähig wären. Sanierungen und Erneuerung, bspw. vom Dach, seien möglich, bei Anbauten sei es aber nicht eindeutig. Dies werde im Einzelfall von der Forstbehörde beurteilt.

 

AM Prieur bittet darum, bei der unteren Forstbehörde nachzufragen, welche Grundlage für die Definition eines Waldes herangezogen werde und wie diese Definition ausgelegt werde.

 

 

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Beschluss:

 

  1.      Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 32.26.00Helldahl/Leegerwall durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
  2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.26.00 – Helldahl/Leegerwall – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.
  3.      Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.
  4.      Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.


 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.
 

 

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