07.07.2025 - 7.8.2 Änderungsantrag des AM Sascha Luetkens (Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.8.2
- Sitzung:
-
35. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 07.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Beschluss:
- abgelehnt
Antrag:
Zwischennutzung des Lagerplatzes am Leuchtenfeld als Verkehrs-Spielfläche für Kinder
Die Verwaltung möge prüfen und bei positivem Prüfergebnis unmittelbar mit der Umsetzung starten:
Ob der eingezäunte Lagerplatz am Rande des zentralen Parkplatzes „Leuchtenfeld“, ehemaliger Skatepark, bis zur finalen Umgestaltung zum öffentlichen „Landschaftspark“ als Verkehrs-Spielfläche für Kinder genutzt werden kann.
Konkret wird um die Prüfung gebeten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können:
- die Kennzeichnung eines kindgerechten Parcours mit umweltverträglichen, länger haftenden Bodenmarkierungen (z. B. Kreidefarbe oder thermoplastische Materialien),
- die Aufstellung von mobilen oder im Boden verankerten Verkehrsschildern in kindgerechter Höhe (z. B. Stopp, Vorfahrt, Zebrastreifen, Ampel),
- das Aufstellen von Sitzbänken zur Begleitung durch Eltern, Großeltern und Bezugspersonen (ggf. als Leihgabe der neu beschafften Parkbänke für den öffentlichen Raum, z. B. durch die LTM),
- die Aufstellung von Mülleimern zur Sauberhaltung der Fläche,
- sofern finanzierbar: die Bereitstellung einzelner Fahrzeuge (z. B. Kettcars oder Bobby-Cars).
Die Umsetzung soll möglichst mit vorhandenen Ressourcen („Bordmitteln“) erfolgen, sodass keine nennenswerten Zusatzkosten für die Hansestadt entstehen. Alternativ wird angeregt, die Umsetzung durch Spenden lokaler touristischer Betriebe oder über unkompliziert zu beantragende Stiftungszuschüsse zu ermöglichen.
Ergänzend wird angeregt zu prüfen, ob eine Kooperation mit dem Spielmobil – insbesondere an Wochenenden oder während der Sommerferien – erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 6 | |
Nein-Stimmen | 6 | |
Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 der GO SH und § 24 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft ist ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Der Bauausschuss lehnt den Antrag ab.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,9 kB
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