ALLRIS - Auszug

07.07.2025 - 7.8.2 Änderungsantrag des AM Sascha Luetkens (Fraktio...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll


 

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Antrag:


Zwischennutzung des Lagerplatzes am Leuchtenfeld als Verkehrs-Spielfläche für Kinder

 

Die Verwaltung möge prüfen und bei positivem Prüfergebnis unmittelbar mit der Umsetzung starten:

 

Ob der eingezäunte Lagerplatz am Rande des zentralen Parkplatzes „Leuchtenfeld“, ehemaliger Skatepark, bis zur finalen Umgestaltung zum öffentlichen „Landschaftspark als Verkehrs-Spielfläche für Kinder genutzt werden kann.

 

Konkret wird um die Prüfung gebeten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können:

 

- die Kennzeichnung eines kindgerechten Parcours mit umweltverträglichen, länger haftenden Bodenmarkierungen (z. B. Kreidefarbe oder thermoplastische Materialien),

 

- die Aufstellung von mobilen oder im Boden verankerten Verkehrsschildern in kindgerechter Höhe (z. B. Stopp, Vorfahrt, Zebrastreifen, Ampel),

 

- das Aufstellen von Sitzbänken zur Begleitung durch Eltern, Großeltern und Bezugspersonen (ggf. als Leihgabe der neu beschafften Parkbänke für den öffentlichen Raum, z. B. durch die LTM),

 

- die Aufstellung von Mülleimern zur Sauberhaltung der Fläche,

 

- sofern finanzierbar: die Bereitstellung einzelner Fahrzeuge (z. B. Kettcars oder Bobby-Cars).

 

Die Umsetzung soll möglichst mit vorhandenen Ressourcen („Bordmitteln“) erfolgen, sodass keine nennenswerten Zusatzkosten für die Hansestadt entstehen. Alternativ wird angeregt, die Umsetzung durch Spenden lokaler touristischer Betriebe oder über unkompliziert zu beantragende Stiftungszuschüsse zu ermöglichen.

 

Ergänzend wird angeregt zu prüfen, ob eine Kooperation mit dem Spielmobil – insbesondere an Wochenenden oder während der Sommerferien – erfolgen kann.
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

6

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 3 der GO SH und § 24 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft ist ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Der Bauausschuss lehnt den Antrag ab.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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