ALLRIS - Auszug

19.05.2025 - 3.2 Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


AM Stolzenberg fragt, ob es andere, geeignetere Instrumente als Ersatz gebe.

Herr Schröder erläutert, dass es zum Zeitpunkt der Erstellung der Erhaltungssatzung noch nicht die rechtliche Möglichkeit einer Zweckentfremdungssatzung gegeben habe und diese ein geeignetes Instrument darstelle.

 

AM Pluschkell weist auf einen Antrag der SPD aus der Sitzung des Bauschusses vom 16.04.2018 hin, mit dem Ziel, einen entsprechenden B-Plan aufzustellen. Wäre dem Antrag damals mehrheitlich gefolgt worden, würde jetzt diese Problematik nicht bestehen.

Senatorin Hagen weist darauf hin, dass es eine so einfache und eindeutige Lösung zum damaligen Zeitpunkt nicht gegeben habe, da ein B-Plan für das gesamte Altstadtgebiet voraussichtlich nicht zulässig gewesen wäre. Mittlerweile gebe es aber bessere, geeignete Instrumente.


 

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Beschluss:


Die „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet der Lübecker Altstadt“ (Anlage 1) wird aufgehoben. Hierzu wird die Aufhebungssatzung in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

14

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

X

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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