ALLRIS - Auszug

03.03.2025 - 6.4.3 Mündliche Mitteilung (5.000): Maut Herrentunnel

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Wortprotokoll


Senatorin Hagen weist darauf hin, dass das Land Schleswig-Holstein die Verwaltung informiert habe, dass eine Verordnung zur Anpassung der Mauthöhe erlassen worden sei, welche ab dem 01.03.2025 gültig sei.

 

AM Jahn erkundigt sich, wie stark die Kosten für eine Fahrt durch den Herrentunnel gestiegen seien.

Senatorin Hagen sagt zu, eine Antwort zur Niederschrift nachzureichen.

 

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Die Gebühren für die Benutzung des Herrentunnels können der „Landesverordnung über die Höhe der Mautgebühr für den Herrentunnel (Mauthöheverordnung - Maut-HöheVO)“ entnommen werden. Die Höhe der Mautgebühren variieren je nach Fahrzeugklasse und der Art, wie die Gebühr entrichtet wird. Es wurden alle Gebührensätze um ungefähr 10% erhöht. Eine einfache Fahrt durch den Herrentunnel mit einem PKW kostete bislang beispielsweise, wenn die Gebühr am Münzautomaten gezahlt wurde, 2,10 EUR. Mit Wirkung zum 01.03.2025 wurde die Mautgebühr für diese Fahrt um 20 Cent auf 2,30 EUR angehoben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

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