03.03.2025 - 3.2 Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
28. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 03.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße - durchgeführten Verfahren zur Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans 02.33.00 - Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße - sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.
6. Sollte der Entwurf des Bebauungsplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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184,8 kB
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13,3 MB
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4
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109,9 kB
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5
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1 MB
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