ALLRIS - Auszug

20.01.2025 - 6.2.1 AM Carl Howe (GAL): Installation von Ladeinfras...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Anfrage:

Der Verband Wohneigentum e.V. ist Erbbaurechtsnehmer von Grundstücken der Hansestadt Lübeck. Der Verband verwaltet die Grünflächen und Verkehrswege sowie Stellplätze vor den Häusern und hält diese instand.

1.       Kann der Verband Wohneigentum e.V. durch die Grundstückseigentümerin Hansestadt Lübeck vertraglich dazu verpflichtet werden, ihre Zustimmung zur Schaffung von Ladeinfrastruktur zu geben, wenn Hauseigentümer, die für die Gemeinschaftsflächen ein Nutzungsrecht haben, dies beantragen?

2.       Plant die Hansestadt Lübeck Ladeinfrastruktur in bedarfsgerechter Größenordnung auf Parkplatzflächen installieren zu lassen, die vom Verband Wohneigentum e.V. verwaltet werden, so dass Anwohnende ihre E-Mobile (Pkw, Lastenrad) laden können?
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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