ALLRIS - Auszug

27.11.2025 - 9.5 Strategische Neuordnung der Hafenverwaltung im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

BM Ramcke beantragt zur Geschäftsordnung eine Unterbrechung von 10 Minuten.

 

Es folgt eine Unterbrechung in der Zeit von 20.11 bis 20.25 Uhr.
 

BM Dr. Flasbarth gibt folgenden Änderungsantrag/Prüfauftrag zu Protokoll:

Der Bürgermeister wird aufgefordert, eine Umbenennung des Eigenbetriebs in „Eigenbetrieb Port of Lübeck“ zu prüfen. Auch weitere Alternativen sind einzubeziehen.

 

Hierzu spricht der Stadtpräsident, erläutert den Antrag von BM Dr. Flasbarth und bedankt sich bei Herrn Kaschel (LPA) für die gute Zusammenarbeit.

 

Der Bürgermeister erläutert zum Prüfauftrag, dass die Eigenbetriebssatzung solange nicht beschlossen werden könne, solange der mit dem Antrag verbundene Prüfauftrag nicht geprüft sei und somit die Gründung auch nicht erfolgen könne, da der Name des Betriebs in der Satzung verankert und diese Grundlage für Gründung des Betriebes sei.

 

Er schlägt der Bürgerschaft vor, die Vorlage heute zu beschließen, die Verwaltung werde den Auftrag zur Kenntnis nehmen und entsprechend agieren, wenn die Partner sich dazu geäußert hätten. Wenn diese den Antrag positiv sehen, würde der Bürgerschaft eine neue Satzung entgegengebracht werden.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass so abzustimmen sei.

 

Weiterhin sprechen BM Voht und BM Ramcke.

 

 

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Beschluss (unter der Hinzunahme des Vorschlags des Bürgermeisters – im Protokolltext rot markiert):

Entscheidung trifft die Bürgerschaft:

  1. Der Bericht zur strategischen Neuordnung der Hafenverwaltung auf der Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses VO/2022/10783 vom 25.02.2022 gemäß Anlage 2 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Bereichs Lübeck Port Authority werden mit Wirkung zum 01.01.2027 in der Organisationsform eines Eigenbetriebs gemäß § 106 Gemeindeordnung (GO) zusammengefasst. Die als Anlage 3 beigefügte Betriebssatzung mit einem Stammkapital von 5.000.000,00 € wird beschlossen. Die Bezeichnung des Eigenbetriebs lautet „Eigenbetrieb Hafen Lübeck“ (EHL).
  3. Die im städtischen Eigentum befindlichen Hafengrundstücke samt Hafeninfra- und Hafensuprastruktur, Gebäuden und sonstigen immobilen wie mobilen Einrichtungen oder Gegenständen werden dem Betriebsvermögen des Eigenbetriebs zugeordnet.
  4. Zuständiger Werkausschuss ist der Ausschuss für Bauen und Hafen (bisher Bauausschuss). Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.
  5. Die Zuständigkeit für die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte des Eigenbetriebs wird dem Ausschuss für Bauen und Hafen übertragen. Die Hauptsatzung ist entsprechend anzupassen.

Entscheidung trifft der Hauptausschuss, vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu den Beschlusspunkten 1-5:

  1. Zur Werkleitung wird der Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck Herr Guido Kaschel bestellt.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

42

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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