ALLRIS - Auszug

26.06.2025 - 9.2.1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP: ÄA zu Kriter...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

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Beschluss:


1) Die Matrix der Kriterien (Anlage 1) wird wie folgt geändert:
 

-          Unternehmen mit einer mäßigen Bonität laut Creditreform bekommen dafür nur noch 5  Punkte (anstatt 10 bisher).
 

-          Für die Höhe des nach Arbeitnehmeranteil auf die Ansiedlung entfallenen (anteiligen) Bilanzgewinns werden bis zu 15 Punkte in den folgenden Abstufungen vergeben:

-          0 - 2 Mio. € =  5 Punkte

-          2 - 5 Mio. € = 10  Punkte

-          >  5  Mio.    = 15  Punkte

 

-          Für Neuinvestitionen am Standort zwischen 4 und 10 Mio. € sollen 8 Punkte (anstatt 6 bisher) und für Neuinvestitionen von mehr als 10 Mio. € sollen 15 Punkte (anstatt 10 bisher) vergeben werden.
 

-          Für die Maßnahmen des Abschnittes 3 (außer (Mitarbeiter/ha, Anzahl Auszubildende und Entlohnungsniveau) werden nur jeweils 1 Punkt (anstatt 2 bisher) vergeben.

 

2) Der zu erreichende Schwellenwert wird von 113 Punkten auf 105 Punkte reduziert.
 

3) Grundstücksvergaben, bei denen weniger als 105 aber mehr als 90 Punkte erreicht werden, können mit Zustimmung des Hauptausschusses erfolgen (mit Vorberatung im Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den “Kurbetrieb Travemünde (KBT)” )
 

4) Falls eine Grundstücksvergabe erfolgen sollte, bei der in den Kriterien
 

-          Für HL wichtige / relevante / innovative / interessante Branche bzw. Unternehmensentwicklung

-          Bonus 2: Gemeindliches Einvernehmen

-          Bonus 4: Besondere Relevanz
 

in Summe mindestens 20 (von max. 30 möglichen) Punkte vergeben werden, ist eine Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich (mit Vorberatung im Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den “Kurbetrieb Travemünde (KBT)” ) .
 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

29

Nein-Stimmen

18

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung an dieser Stelle zur Abendpause in der Zeit von 19.00 Uhr bis 19.45 Uhr.


 

 

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