19.11.2024 - 5.3 Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Di., 19.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Petersohn, Herr Schulz (Naturschutzbeirat), AM Mählenhoff, AM Mentz. Es wird kritisiert, dass die Einwände/Anmerkungen der unteren Naturschutzbehörde und der Klimaleitstelle teilweise nicht berücksichtigt würden. Die Vorsitzende weist daraufhin, da es sich um einen Satzungsbeschluss handle, dieser im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nicht mehr zu ändern wäre. Senator Hinsen ergänzt, dass die Möglichkeit bestünde, in der Bürgerschaft dazu Stellung zu nehmen.
Die Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
1. Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.
4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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2,2 MB
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5,9 MB
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2,1 MB
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6
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985 kB
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