19.11.2024 - 5.6 Aufwandsentschädigungen / Ehrenamtsförderung fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Datum:
- Di., 19.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.370 - Feuerwehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß TOP 1 werden TOP 5.6 und TOP 6.1 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 5.6 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.
AM Buerschaper übernimmt auch hier die Teilvertretung für AM Mauritz.
Zum TOP 5.6 reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Müller, AM Zahn, Herr Senator Hinsen und Herr Klempau.
AM Mählenhoff beantragt, die Vorlage ohne Votum an die Bürgerschaft weiterzugeben und lässt über die Weitergabe abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.
Der Antrag auf Weitergabe ohne Votum wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Die Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen
AM Zahn erhebt den Einwand, dass eine Vertretung bei befangenheitsbedingter Abwesenheit nicht Rechtes sei. Seiner Meinung nach, dürfte es zu TOP 5.5 und zu TOP 5.6 aufgrund der Befangenheit von AM Mauritz nur 14 Stimmberechtigte Mitglieder anwesend sein. Diese Rechtsfrage konnte nicht sofort vor Ort gelöst werden, so dass über die Vorlage ein zweites Mal ohne Beteiligung von der Teilvertretung AM Buerschaper vorgenommen wurde.
Die Vorsitzende lässt erneut über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen
Hinweis zum Protokoll
Die Rechtsabteilung teilt folgendes mit: Ausgeschlossene Mitglieder können sich für den Beratungsgegenstand, für den ein Ausschließungsgrund vorliegt, vertreten lassen (sog. Teilvertretung, vgl. Dehn/Wolf § 46 GO, Erl. 6 zu Abs. 4). Sofern also ein ordnungsgemäß gewählter Stellvertretender benannt wird, steht dem nichts entgegen.
Im Ergebnis war also die Weigerung, Herrn Buerschaper abstimmen zu lassen, nicht rechtskonform, sofern Herr Buerschaper ein für die CDU-Fraktion ordnungsgemäß gewählter Stellvertreter ist. Da es sich bei der Abstimmung nur um eine Empfehlung für die Bürgerschaft handelt, muss gegen den somit rechtswidrig zustande gekommenen Beschluss aber kein Widerspruch durch den Bürgermeister eingelegt werden.
Beschluss:
Zur Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehr in der Hansestadt Lübeck beschließt die Bürgerschaft das für 2024 und 2025 umzusetzende nachfolgende Konzept:
- Die in der Haushaltssitzung der Bürgerschaft am 28.09.2023 beschlossene Aufwandsentschädigung in Höhe von 170.000 € wird bis zum 31.12.2024 (bzw. für das Jahr 2025 bis zum 31.12.2025) an die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren ausgezahlt.
- Die Auszahlung an die Kameradschaftskassen der 22 Ortswehren erfolgt in den Jahren 2024 und 2025 auf Grundlage der Anzahl der aktiven Mitglieder zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres. Die Mitgliederversammlungen der jeweiligen Ortswehren beschließen über die Verwendung der Mittel.
- Die Umsetzung wird nach spätestens einem Jahr evaluiert und der Bürgerschaft berichtet. Entsprechend der Haushaltslage ist eine Fortführung dieser Zahlung über das Haushaltsjahr 2025 hinaus vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,1 kB
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