19.11.2024 - 5.4 Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Di., 19.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Petersohn, Senator Hinsen, Herr Schulz (Naturschutzbeirat).
Senator Hinsen wird im Senat thematisieren, dass Satzungsbeschlüsse zukünftig zuerst im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung behandelt würden, bevor diese im Bauausschuss behandelt werden, damit die Umweltaspekte besser berücksichtigt werden könnten.
Die Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.
Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.
Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Gemäß des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.
Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.
3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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