05.09.2024 - 6.4 Haushalt 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 05.09.2024
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/2024/13494 Haushalt 2025
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Uhlig stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den Haushalt 2025 vor. Die Präsentation wird als Anlage der Niederschrift beigefügt.
Auf Nachfragen von Frau Siegenbrink erklärt Frau Frank, dass derzeit eine Personalbemessung im Bereich Familienhilfen / Jugendamt durchgeführt werde und dass es in einer der nächsten Sitzungen dazu mehr Informationen geben werde. Bei den Stellen in der Abteilung Kita-Förderung handele es sich um einen rechtlich unabweisbaren Aufgabenübergang von der Diakonie Nord-Nordost an die Hansestadt Lübeck.
Auf eine Nachfrage von Herrn Kerlin erklärt Frau Frank, dass die Planungen für 2025 sich aus den IST-Zahlen 2023 ergeben würden und dass in 2024 eventuell eine zu hohe Planung erfolgt sei, da zum Zeitpunkt der Planung die Tarifverhandlungen noch nicht abgeschlossen waren.
Herr Uhlig sagt zu, für diesen Punkt entsprechende Unterlagen zusammenzustellen.
Auf eine Nachfrage von Frau Siegenbrink verweisen Herr Uhlig und Frau Frank auf den Vorbericht zum Haushalt. Auf den Seiten 50 fortfolgende seien die Bereiche erwähnt, die maßgeblich für eine Kostensteigerung verantwortlich seien.
Auf eine Nachfrage von Herrn Kerlin zum Unterhaltsvorschuss sagt Frau Frenz eine Beantwortung über die Niederschrift zu.
Anmerkung außerhalb der Niederschrift:
Die Frage konnte bereits am Rande der Sitzung zwischen Herrn Kerlin und Frau Frenz geklärt werden.
Auf Nachfragen von Frau Siegenbrink erklären Frau Frank und Frau Frenz, dass die Summen für das Kinderschutzzentrum und die Frühen Hilfen auf der Seite 168 zu finden seien. In 2024 habe der Umzug des Kinderschutzzentrums stattgefunden und aufgrund eines Tarifwechsels bei der AWO und bei den Frühen Hilfen sei es zu hohen Personalkostensteigerungen gekommen.
Frau Rieper berichtet, dass immer mehr Schulkindbetreuungsplätze benötigt würden und dass zu wenig Betreuungsplätze kalkuliert waren.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen und lässt darüber abstimmen:
Beschluss:
1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus
dem Vorbericht Anlage 1
je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan Anlage 2
dem Stellenplan sowie Anlage 3
dem Beteiligungsbericht Anlage 4
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den
städtischen Budgetübersichten Anlage 5
werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts Anlage 6
und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten Anlage 7
zur Kenntnis genommen.
3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen Anlage 8
beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.
5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
- im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.129.625.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.229.108.200 EUR
einen Jahresüberschuss von
einen Jahresfehlbetrag von 99.482.300 EUR
- im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.099.449.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 1.170.404.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 118.202.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 155.871.800 EUR
festgesetzt. (Stand: 20.08.2024)
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen 81.427.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 84.970.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 360.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4.367,217
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.
2. Gewerbesteuer: 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
(Ende des Satzungstextes)
Stellenplan
Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der Anlage 3
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025
festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.
Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:
(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)
Anlagen zur Vorlage
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1
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10,4 MB
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12 MB
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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976,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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327 kB
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7
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(wie Dokument)
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413,3 kB
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8
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(wie Dokument)
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436,1 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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893,4 kB
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