ALLRIS - Auszug

01.02.2024 - 4.2.1 Antwort zur Anfrage von AM Juleka Schulte-Oster...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Rieper ergänzt die Antwort und berichtet, dass die Warteliste bis zum nächsten Schuljahr aufgelöst werde. Frau Schulte-Ostermann weist darauf hin, dass zusätzliche Plätze für den kommenden Rechtsanspruch benötigt würden und dass die Formulierung unter Punkt 4.1, letzter Satz, gegen einen geltenden Bürgerschaftsbeschluss verstoße.

Frau Senatorin Frank und Herr Puhle erklären, dass das Rechtsamt diesem Hinweis nachgehe und den Sachverhalt rechtlich prüfen werde.

[Anmerkung des Rechtsamtes zum möglichen Verstoß gegen einen geltenden Bürgerschaftsbeschluss:

Die Beantwortung als solche kann nicht gegen den Bürgerschaftsbeschluss aus 2018 verstoßen. Ein Verstoß gegen den Beschluss könnte nur die in der Beantwortung beschriebene Handlung, also die Umwandlung der Hortplätze in Krippen- und Elementarplätze, darstellen.  

Der Beschluss der Bürgerschaft aus 2018 lautet: „Die bestehenden Hortpätze werden mindestens solange erhalten, bis die Qualität in der Betreuung am Ganztag in Schule erreicht ist…“

Nach diesem Wortlaut ist die Umwandung der Hortplätze in Krippen- und Elementarplätze nicht ausgeschlossen, sofern eine adäquate Ganztagsbetreuung in den Schulen gewährleistet ist. In der Antwort der Verwaltung vom 29.11.2023 wird darauf verwiesen, dass seit 2018 1.272 zusätzliche Plätze in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen aufgebaut worden seien und an den Grundschulstandorten jeweils ein sog. GanztagsPlus-Modul bereit stehe, das dem Hortstandard entspreche. Insofern ist die Verwaltung offenbar zu dem Schluss gekommen, dass die in dem Beschluss aus 2018 geforderte Qualität der Betreuung in den Schulen bereits seit einiger Zeit erreicht ist. Beanstanden ließe sich das Vorgehen zur Umwandlung der Hortplätze daher allenfalls, wenn die Einschätzung der Verwaltung zur Qualität der Schulbetreuung unzutreffend wäre. Hier dürfte der Verwaltung allerdings ein Beurteilungsspielraum zukommen. Dafür, dass dieser Spielraum hier missachtet wurde, liegen keine Anhaltspunkte vor.  Aus den vorliegenden Unterlagen ist nicht einmal erkennbar, dass die Annahme der Verwaltung überhaupt streitig ist. Da sich aus den Sitzungsmaterialien – der Antrag wurde seinerzeit nicht schriftlich begründet und auch in den Niederschriften von JHA und Bürgerschaft finden sich keine näheren Ausführungen hierzu – ebenfalls keine anderweitigen Aspekte zu den gewollten Voraussetzungen für eine Umwandung der Hortplätze ergeben, ist eine beschlusswidrige Handlung hier insoweit nicht erkennbar.]

 

Auf eine Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann erklärt Frau Rieper, dass bis zum nächsten Schuljahr keine Aufnahme erfolgen könne.
 

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Beschluss:

Beantwortung der Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann zu VO/2023/12707 "Antwort zur Anfrage zur Schulkindbetreuung" (VO/2023/12747)

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Ausschuss nimmt die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis.
 

 

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