ALLRIS - Auszug

11.11.2024 - 5.3 Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Eine Frage von Herrn Dr. Flasbarth zur Anpassung der Wertgrenzen für die Zuständigkeit der Ausschüsse und der Bürgerschaft beantwortet Frau Steinrücke. Die Anpassung befindet sich noch in Bearbeitung und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Zum Inhalt der Vorlage gibt es keine Wortmeldungen.

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Beschluss:

1. Das mit einem bis zum 31.12.2025 befristeten Erbbaurecht belastete Grundstück in Lübeck, Am Landgraben 27 ist vorzeitig um 40 Jahre mit den Erbbauberechtigten, Herrn Lars Höppner zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2024) von 185.255,20 EUR (= EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten, einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von der Erbbauberechtigten zu tragen.

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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(15 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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